Datum: 06.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.05.2018
2 Bauantrag von Herr Dipl.Ing. Thomas Grillmeier zur Errichtung von Außenwerbeanlagen am Haus Bahnhofstraße 32 (Bahnhof), Fl.Nr. 781/4
3 Antrag auf Vorbescheid der Bayerischen Projektbau GmbH zum Neubau eines Doppelhauses und einem 5-Spänner mit 7 Garagen und 7 Stellplätzen, Rosenheimer Straße 17 u. 19, Fl.Nrn. 300 u. 302/1
4 Antrag von Frau Waltraud Kaiser auf nachträgliche Erteilung einer Rodungserlaubnis nach Art. 9 Abs. 2 BayWaldG auf Grundstück Fl.Nr. 688/5, Gemeinde und Gemarkung Kiefersfelden
5 Antrag von Herrn Marcel und Frau Regina Althier auf Baugenehmigung und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Schöffau" zum Neubau eines Zweifamilienhauses, Schwaighoferweg 8, Fl.Nrn. 589/3 und 589/5
6 Antrag der Negraschis & Zeitler GbR auf Verlängerung des Bauvorbescheides zur Errichtung eines Gebäudes E + D, Unterer Buchbergweg 12, Fl.Nr. 95/41
7 Bauantrag von Herrn Hajo Gruber zum Anbau eines WC's beim Geschäftshaus Kufsteiner Straße 16, Fl.Nr. 99/44
8 Bauantrag der Firma Dettendorfer Immobilien GmbH u. Co. KG zum Neubau einer Montage- und Lagerhalle, Am Neugrund 34, Fl.Nrn. 347/11, 355, 345, 343/12
9 Antrag auf Vorbescheid der Firma JUVAMAX GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses, Am Buchzagl 1, Fl.Nr. 194
10 Antrag der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen, zu einer vereinfachten Bebauungsplanänderung für das Grundstück Fl.Nr. 882/16 in Mühlbach

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift über die Sitzung des technischen Ausschusses vom 02.05.2018 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauantrag von Herr Dipl.Ing. Thomas Grillmeier zur Errichtung von Außenwerbeanlagen am Haus Bahnhofstraße 32 (Bahnhof), Fl.Nr. 781/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Bahnanlage ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

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3. Antrag auf Vorbescheid der Bayerischen Projektbau GmbH zum Neubau eines Doppelhauses und einem 5-Spänner mit 7 Garagen und 7 Stellplätzen, Rosenheimer Straße 17 u. 19, Fl.Nrn. 300 u. 302/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Rosenheimer Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Der Antrag auf Vorbescheid wird zurückgestellt. Mit dem Planer und dem Bauherren soll die Planung noch überarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Antrag von Frau Waltraud Kaiser auf nachträgliche Erteilung einer Rodungserlaubnis nach Art. 9 Abs. 2 BayWaldG auf Grundstück Fl.Nr. 688/5, Gemeinde und Gemarkung Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf nachträgliche Erteilung einer Rodungserlaubnis nach Art. 9 Abs. 2 BayWaldG wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag von Herrn Marcel und Frau Regina Althier auf Baugenehmigung und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Schöffau" zum Neubau eines Zweifamilienhauses, Schwaighoferweg 8, Fl.Nrn. 589/3 und 589/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau und im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Überbaubare Fläche: Der geplante Neubau bzw. die Überdachungen liegen außerhalb der überbaubaren Fläche.
  • Der First wurde um 90° gedreht.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch den Schwaighoferweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag der Negraschis & Zeitler GbR auf Verlängerung des Bauvorbescheides zur Errichtung eines Gebäudes E + D, Unterer Buchbergweg 12, Fl.Nr. 95/41

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheides wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Herrn Hajo Gruber zum Anbau eines WC's beim Geschäftshaus Kufsteiner Straße 16, Fl.Nr. 99/44

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Bürgermeister Gruber nahm wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bauantrag der Firma Dettendorfer Immobilien GmbH u. Co. KG zum Neubau einer Montage- und Lagerhalle, Am Neugrund 34, Fl.Nrn. 347/11, 355, 345, 343/12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö vorberatend 8

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Gewerbegebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Zementwerkstraße und die Vorderliegergrundstücke, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Der technische Ausschuss nimmt Kenntnis vom Bauantrag. Der Antrag wird zur endgültigen Beschlussfassung an den Gemeinderat weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid der Firma JUVAMAX GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses, Am Buchzagl 1, Fl.Nr. 194

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist nicht gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. Die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Straße „Am Buchzagl“. Die Straße wurde am 01.01.2017 von einem beschränkt-öffentlichen Weg in eine Ortsstraße aufgestuft (Art. 7 Bayer. Straßen- und Wegegesetz). Für die Straße besteht eine Widmungsbeschränkung: Die Widmung ist in der Zeit vom 01.11. – 30.04. eines jeden Kalenderjahres auf die Nutzung als Fußweg beschränkt. Die Widmung ist in der Zeit vom 01.05. – 31.10. eines jeden Kalenderjahres auf die Benutzung „nur für Anlieger“ beschränkt.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Der Antrag auf Vorbescheid wird zurückgestellt. Der Bauherr soll bis zur nächsten Sitzung mit einem Phantomgerüst den Standort des Hauses und der Stellplätze auf dem Grundstück, insbesondere die geplante Zufahrt, darstellen. Bei dieser Ortsbesichtigung soll dann auch geklärt werden, ob die Widmungsbeschränkung für die Straße aufgehoben werden soll.

Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Antrag der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen, zu einer vereinfachten Bebauungsplanänderung für das Grundstück Fl.Nr. 882/16 in Mühlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Sachverhalt:
Vortrag von Bauamtsleiter Hermann Gabenstätter zum Antrag der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen auf Änderung des Bebauungsplanes „Mühlbach Südlicher Ortsrand“ (5. Änderung)

Beschluss:
Der technische Ausschuss beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlbach Südlicher Ortsrand“ im Geltungsbereich der Fl.Nr. 8882/16 nach dem Änderungsantrag der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen, Rosenheimer Straße 115, 83030 Oberaudorf.

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu den Änderungen zu hören.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:54 Uhr