Datum: 01.08.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 04.07.2018
2 Antrag der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen, zu einer vereinfachten Bebauungsplanänderung für das Grundstück Fl.Nr. 882/16 in Mühlbach, hier: Beschluss zu den Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
3 Formlose Anfrage von Herrn Christian Bublitz zu einer Vergößerung einer Dachgaube, optional mit kleinem Balkon am Haus Thierseestraße 22a/DG, Fl.Nr. 282/19
4 Antrag der Dettendorfer Immobilien GmbH & Co. KG auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung von vier Hallen und Aufstockung des bestehenden Versandgebäudes, Am Neugrund 39, Fl.Nrn. 345, 347/11, 355, 423, 423/3, 423/5
5 Bauvoranfrage von Herrn Skhodran Popaj zum Neubau eines Fünffamilienhauses mit Tiefgarage, König-Otto-Straße 36a, Fl.Nr. 47/25
6 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Hans Felder zum Neubau eines 4-Spänner-Wohngebäudes (III) mit 4 Wohneinheiten und für die Errichtung von 3 Garagen, 3 Carports und 2 Stellplätzen, Franz-Prantl-Straße 31 + 33, Fl.Nr. 852
7 Bauantrag von Herrn Oliver Herdl zur Nutzungsänderung von Wohn- bzw. Kellerräumen zu Büroräumen im KG und EG, Neubau eines Carports (2 PKW), Neubau eines separaten Eingangs mit Treppe ins KG. Schöffauer Straße 53, Fl.Nr. 1302/30
8 Antrag auf Baugenehmigung und Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften von Herrn Dr. René Funke zum Abbruch des erdgeschossigen Anbaus und der Garage, Neubau eines 2-geschoßigen Anbaues und 2 überdachten Stellplätzen, Heimatweg 16, Fl.Nr. 347/82

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 04.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.08.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die letzte Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 04.07.2018 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen, zu einer vereinfachten Bebauungsplanänderung für das Grundstück Fl.Nr. 882/16 in Mühlbach, hier: Beschluss zu den Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.08.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung abgesetzt. Im Bebauungsplanänderungsverfahren wurde den Nachbarn eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Formlose Anfrage von Herrn Christian Bublitz zu einer Vergößerung einer Dachgaube, optional mit kleinem Balkon am Haus Thierseestraße 22a/DG, Fl.Nr. 282/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.08.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Der formlosen Anfrage zu einer Vergrößerung einer Dachgaube, optional mit einem kleinen Balkon wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

zum Seitenanfang

4. Antrag der Dettendorfer Immobilien GmbH & Co. KG auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung von vier Hallen und Aufstockung des bestehenden Versandgebäudes, Am Neugrund 39, Fl.Nrn. 345, 347/11, 355, 423, 423/3, 423/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.08.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides (VB-2012-180 / Kiefersfelden, derzeit gültig bis 03.08.2018) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauvoranfrage von Herrn Skhodran Popaj zum Neubau eines Fünffamilienhauses mit Tiefgarage, König-Otto-Straße 36a, Fl.Nr. 47/25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.08.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Vor der Sitzung am 02.05.2018 hatte am Baugrundstück eine Ortsbesichtigung stattgefunden.

Für das Baugrundstück liegt eine Genehmigung für ein Doppelhaus (BG-2010-769 / Kiefersfelden, gültig bis 10.08.2018) vor

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr
Nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Umwelt liegt das Grundstück im „Gefahrenhinweisbereich Anfälligkeit für flachgründige Hanganbrüche“.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch den Sonnenweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteig­absenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zuge­stimmt (Stellplätze im Vorgartenbereich).

Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Ge­meinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Hans Felder zum Neubau eines 4-Spänner-Wohngebäudes (III) mit 4 Wohneinheiten und für die Errichtung von 3 Garagen, 3 Carports und 2 Stellplätzen, Franz-Prantl-Straße 31 + 33, Fl.Nr. 852

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.08.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Franz-Huber-Straße und die Franz-Prantl-Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Mühlbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Ge­meinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bauantrag von Herrn Oliver Herdl zur Nutzungsänderung von Wohn- bzw. Kellerräumen zu Büroräumen im KG und EG, Neubau eines Carports (2 PKW), Neubau eines separaten Eingangs mit Treppe ins KG. Schöffauer Straße 53, Fl.Nr. 1302/30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.08.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
       Der Eingangsbereich und der Carport liegen außerhalb der Baugrenzen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Schöffauer Straße bzw. die Sudetenlandstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Die vorgelegte Planung widerspricht dem Bebauungsplan „Schöffau“ und der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Der Änderung von Wohn- und Kellerräumen in Betriebsräume wird zugestimmt.

Der Eingangsüberdachung mit zusätzlichem Kellerabgang wird zugestimmt.

Dazu wird auch einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. 

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Carport wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Baugenehmigung und Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften von Herrn Dr. René Funke zum Abbruch des erdgeschossigen Anbaus und der Garage, Neubau eines 2-geschoßigen Anbaues und 2 überdachten Stellplätzen, Heimatweg 16, Fl.Nr. 347/82

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.08.2018 ö beschließend 8

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch den Heimatweg und die Straße Am Neugrund, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteig­absenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften (Abstand Carport – Straße) wird gemäß § 10 der Satzung zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:56 Uhr