Datum: 06.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.11.2018
2 Bauantrag der Bayerischen Projektbau GmbH zum Neubau von 4 Doppelhaushälften und 4 Garagen an der Rosenheimer Straße, Fl.Nr. 300
3 15. Änderung des Bebauungsplanes "Schöffau" betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 589/3 und 589/5 am Schwaighoferweg 8; hier: Abwägung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
4 Anfrage PLAN A auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach", Fl.Nrn. 890, 890/20, 890/21 und 890/22
5 Bauantrag von Herrn Georg Anagnostopoulos zur Errichtung einer Terrassenüberdachung am Haus Sonnenweg 26, Fl.Nr. 58/5
6 Bauantrag von Herrn Patrick Bartel zum Anbringen einer Firmenwerbetafel an der Fassade des Hauses Kufsteiner Straße 93, Fl.Nr. 54

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift über die Sitzung des technischen Ausschusses vom 07.11.2018 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag der Bayerischen Projektbau GmbH zum Neubau von 4 Doppelhaushälften und 4 Garagen an der Rosenheimer Straße, Fl.Nr. 300

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Rosenheimer Straße (Staatsstraße), die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteig­absenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. 15. Änderung des Bebauungsplanes "Schöffau" betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 589/3 und 589/5 am Schwaighoferweg 8; hier: Abwägung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet). Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohngebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet.

Der Grundstückseigentümer hat mit Schreiben vom 14.08.2018 (Eingang: 22.08.2018) die Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet) für seine beiden Grundstücke Fl.Nrn. 589/3 und 589/5 beantragt.

BEGRÜNDUNG:

Die Änderung des Bebauungsplans im Bereich der Flurnummern 589/3 und 589/5 soll es ermöglichen, dass als Ersatz für das bestehende, abzubrechende Anwesen, nun ein Zweifamilienhaus auf dem Grundstück gebaut werden kann. Das Grundstück wurde durch Zukauf vergrößert.
Die Vorgaben für das Baufenster aus dem Bebauungsplan sind somit nicht mehr aktuell.
Ebenfalls soll aus konstruktiven und gestalterischen Gründen ein Satteldach mit nur 17° Dachneigung gebaut werden.
Der derzeitige Bebauungsplan erlaubt nur 24° Dachneigung.
lm übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans weiter.
Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Das neue Gebäude erhält 2 Vollgeschosse (EG und DG). 

Der technische Ausschuss hat am 05.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Schöffau“ im Bereich der Fl.Nrn. 589/3 und 589/5 auf Grundlage der Planung von Architekt Dipl.Ing. Michael Pollak, Erlangen, zu ändern.

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, wurde die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange waren zu den Änderungen zu hören.

Zur Bebauungsplanänderung haben sich ohne Einwendungen geäußert:

Handwerkskammer für München und Oberbayern
IHK München und Oberbayern
Vodafone Kabel Deutschland
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
Regierung von Oberbayern
Bayerischer Bauernverband
Bayernets GmbH

Satzungsbeschluss:

Aufgrund der §§ 13 und 10 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 15. Änderung des Teilbebauungsplanes „Schöffau“ betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 589/3 und 589/5

§ 1

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Schöffau“ wird wie folgt geändert:

Von der Änderung betroffene Grundstücke:
Fl.Nr. 589/3 und 589/5, am Schwaighoferweg

Begründung:

Die Änderung des Bebauungsplans im Bereich der Flurnummern 589/3 und 589/5 soll es ermöglichen, dass als Ersatz für das bestehende, abzubrechende Anwesen, nun ein Zweifamilienhaus auf dem Grundstück gebaut werden kann. Das Grundstück wurde durch Zukauf vergrößert.
Die Vorgaben für das Baufenster aus dem Bebauungsplan sind somit nicht mehr aktuell.
Ebenfalls soll aus konstruktiven und gestalterischen Gründen ein Satteldach mit nur 17° Dachneigung gebaut werden.
Der derzeitige Bebauungsplan erlaubt nur 24° Dachneigung.
lm übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans weiter.
Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Das neue Gebäude erhält 2 Vollgeschosse (EG und DG).

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Anfrage PLAN A auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach", Fl.Nrn. 890, 890/20, 890/21 und 890/22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach" und im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 5 „Mühlbach“ Ergänzungsplan der Fl.Nrn 890 T und 882/20T (WA).
Die geplanten Bauvorhaben entsprechen nicht den Festsetzungen dieser Bebauungspläne.

Die Erschließung der Grundstücke ist gesichert

Der Anfrage wird grundsätzlich zugestimmt.

Eine Änderung der Bebauungspläne wird in Aussicht gestellt. (Evtl. als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB). Die Möglichkeiten der Änderung sollen mit dem Landratsamt Rosenheim, Herrn Liepold, und dem Planer, Herr Florian Aicher abgestimmt werden.

Die Gemeinde Kiefersfelden weist darauf hin, dass das östliche Haus auf der Fl.Nr.  890/22 bzw. deren Garagenzufahrt nicht direkt vom Hubertusweg angefahren werden kann.
Eine rechtlich gesicherte Zufahrt kann nur über den westlichen Grundstücksteil erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Georg Anagnostopoulos zur Errichtung einer Terrassenüberdachung am Haus Sonnenweg 26, Fl.Nr. 58/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch den Sonnenweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Herrn Patrick Bartel zum Anbringen einer Firmenwerbetafel an der Fassade des Hauses Kufsteiner Straße 93, Fl.Nr. 54

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Das Grundstück/Haus liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 09:41 Uhr