Datum: 10.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.03.2024
2 Antrag auf Baugenehmigung zur Umgestaltung des bestehenden Gartens in eine parkähnliche Anlage sowie Errichtung eines Schwimmteiches und eines Salettls; Häusern 1, Fl.Nrn. 562/1 und 560
3 Antrag auf Vorbescheid für den Abriss der bestehenden Lagerhalle und Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Werkstatt und Büro; Thierseestr. 43 a, Fl.Nr. 271/104 - geänderte Planvorlage
4 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Holzüberdachung; Lohweg 5, Fl.Nr. 347/114
5 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports; Marblingstr. 49, Fl.Nr. 271/123
6 Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Bestattungen auf den gemeindlichen Friedhöfen außerhalb der regulären Dienstzeiten
7 Beratung und Beschlussfassung über die Nutzung des Weges entlang des Kieferbachs zwischen neuem Abgang bzw. Rampe und Einmündung Gartenweg

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024.04.10_Niederschrift öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.04.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Technische Ausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.03.2024 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Baugenehmigung zur Umgestaltung des bestehenden Gartens in eine parkähnliche Anlage sowie Errichtung eines Schwimmteiches und eines Salettls; Häusern 1, Fl.Nrn. 562/1 und 560

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauwerber beabsichtigt eine umfangreichere Umgestaltung des großzügigen Gartenareals. Mittels Pflanzplanung soll ein Pflanzkonzept umgesetzt werden. 
Zudem wurde bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 10.07.2023 das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Salettls erteilt. Nach weiterführenden Absprachen mit dem Landratsamt wird dieser noch nicht abschließend behandelte Antrag um die Schaffung eines Schwimmteiches ergänzt.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Vorbescheid für den Abriss der bestehenden Lagerhalle und Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Werkstatt und Büro; Thierseestr. 43 a, Fl.Nr. 271/104 - geänderte Planvorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück ist derzeit mit einer Lagerhalle bebaut und liegt zwischen dem Werkskanal und der Gleisanlage der Wachtl-Bahn. Die Lagerhalle soll abgerissen und ein Neubau errichtet werden. Dieser soll als Einfamilienhaus mit einer Werkstatt und Räumlichkeiten zur Büronutzung gestaltet werden.  
In der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses am 06.03.2024 wurde der Antrag abgelehnt, da das geplante Vorhaben im Verhältnis zur Grundstücksgröße zu groß war und es sehr vieler Befreiungen vom Bebauungsplan bedurfte. Zudem wären Abstandsflächenübernahmen durch die Gemeinde notwendig gewesen.

Die neue Planvorlage ist etwas reduzierter, sodass GRZ/GFZ eingehalten werden und keine Abstandsflächenübernahmen notwendig werden. Somit käme es nur zu einer Überschreitung des Baufensters.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Holzüberdachung; Lohweg 5, Fl.Nr. 347/114

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, eine Überdachung im Gartenbereich zu errichten. Diese soll auf drei Seiten geschlossen sein und zum einen der Funktion als Lärmschutz zur Pooltechnik gegenüber dem Nachbargrundstück dienen, zum anderen soll es als Gartenausstattungselement als Art Laube zur Beschattung mit Sitzgelegenheit dienen.
Die Maße der Überdachung betragen 6 Meter x 3 Meter. Die Wandhöhe beläuft sich auf 2,62 Meter.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO zuzustimmen und das gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports; Marblingstr. 49, Fl.Nr. 271/123

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauwerber beabsichtigt den Anbau eines Carports vor die vorhandene Doppelgarage. Dieser soll an die rechte Hälfte der 6 m x 6 m großen Doppelgarage angebaut werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO zuzustimmen und das gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Bestattungen auf den gemeindlichen Friedhöfen außerhalb der regulären Dienstzeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Seit mehreren Jahren werden auf den gemeindlichen Friedhöfen in Kiefersfelden freitagnachmittags oder samstags keine Beerdigungen durchgeführt. Da dies jedoch von vielen Trauernden und Angehörigen oftmals der Wunsch ist, soll hier eine neue Regelung gefunden werden.

Sachvortrag und Stellungnahme durch den Leiter des gemeindlichen Bauhofs, Herrn Korbinian Astner.

Diskussionsverlauf

Nach dem Sachvortrag durch den Leiter des gemeindlichen Bauhofs, Herrn Korbinian Astner, wurden die verschiedentlichen Fragestellungen und Umsetzbarkeit des Kompromissvorschlags in der Praxis diskutiert. 
Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass die derzeit ausgeführte Praxis durch den damaligen Bürgermeister zusammen mit dem Bauhof bereits vor rund 20 Jahren eingeführt und durch die Nachfolger übernommen wurde.
Zum Ende der Diskussion folgerte das Gremium, dass die bisherige Vorgehensweise weniger Probleme im Bereich der Personalgestellung und dem Überstundenaufbau bewirken würde.  Ist es in der Vergangenheit zu Bestattungen zu diesen Zeiten gekommen, gab es keinerlei Probleme seitens des Bauhofpersonals oder bei der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom geschilderten Sachverhalt Kenntnis.

Nach eingehender Diskussion beschließt das Gremium, dass an der bisher ausgeübten Vorgehensweise nichts geändert werden soll.
Sollte eine Bestattung am Freitagnachmittag oder samstags gewünscht sein, obliegt die Entscheidung darüber weiterhin beim Bürgermeister.
Es wird zudem angeregt, diese seit Jahren praktizierte Vorgehensweise in den Kieferer Nachrichten publik zu machen und die Bestatter darauf hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beratung und Beschlussfassung über die Nutzung des Weges entlang des Kieferbachs zwischen neuem Abgang bzw. Rampe und Einmündung Gartenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Per Email wurden aus der Bürgerschaft Bedenken gegen die Nutzung des Weges auf der östlichen Uferseite des Kieferbachs durch Radfahrer geäußert, da hierin ein Gefahrpotential gesehen wird und der Weg seinen Charme verlieren würde.

Diskussionsverlauf

Im Laufe der Diskussion wurde geäußert, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Benutzung des Weges mit dem Fahrrad vor allem bei Begegnungsverkehr schwierig und beengt sei. Radfahrern sei es durchaus zumutbar, die jeweilige Brücke zu queren und den Geh- und Radweg auf der anderen Bachseite zu benutzen. Dass aber dieser Weg nach Eröffnung der neuen Rampe auch durch Radfahrer benutzt werden wird, wird sich nicht vermeiden lassen, soll jedoch auch nicht kontrolliert werden. 
Es wurde auch für eine Nutzung des Weges durch Radfahrer gesprochen, da mit der Rampe eine barrierefreie Erreichbarkeit des Weges geschaffen wurde und es den Radfahrern möglich sein solle, den Weg zu benutzen.
Zudem wurde auf Rückfrage darauf hingewiesen, dass von Seiten mehrerer Anwohner bereits Bedenken und Beschwerden hinsichtlich der künftigen Frequenz des Weges an die Gemeinde herangetragen wurden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom geschilderten Sachverhalt und der Problemstellung Kenntnis.

Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss, dass der Uferweg zwischen der neuen Rampe und der Einmündung am Gartenweg künftig als reiner Fußweg genutzt werden soll. Eine entsprechende Beschilderung ist im Bereich der Rampe anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 30.04.2024 15:32 Uhr