Datum: 16.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.12.2023
2 Bürgeranfragen
3 Bürgerversammlung 2023; Behandlung von Anfragen aus der Bürgerversammlung vom 23.11.2023
4 Klärwerk Kiefersfelden; Entfernung von Mikroplastik und Energiemanagement (Firma VTA)
5 Antrag der FFW Mühlbach auf Ersatzbeschaffung eines Versorgungsfahrzeuges
6 4. Änderung des Bebauungsplans "Am Buchzagl"
6.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
6.2 Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans "Am Buchzagl"
7 13. Änderung des Bebauungsplans "Kieferer Wiesen"
7.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
7.2 Satzungsbeschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplans "Kieferer Wiesen"
8 9. Änderung des Bebauungsplans "Häuselfeld"
8.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
8.2 Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplans "Häuselfeld"
9 12. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach"
9.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
9.2 Satzungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach"
10 6. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach - südlicher Ortsrand"
10.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
10.2 Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach - südlicher Ortsrand"
11 44. Änderung des Bebauungsplans "Vom Klausfeld"
11.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
11.2 Satzungsbeschluss zur 44. Änderung des Bebauungsplans "Vom Klausfeld"
12 8. Änderung des Bebauungsplans "Schöffau - West"
12.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
12.2 Satzungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans "Schöffau - West"
13 5. Änderung des Bebauungsplans "Beim Klausfeldweg"
13.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
13.2 Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans "Beim Klausfeldweg"
14 2. Änderung des Bebauungsplans "Bei der Stettiner Straße"
14.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
14.2 Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Bei der Stettiner Straße"
15 2. Änderung des Bebauungsplans "Franz-Huber-Straße - Kölner Weg"
15.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
15.2 Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Franz-Huber-Straße - Kölner Weg"
16 2. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße"
16.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
16.2 Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße"
17 5. Änderung des Bebauungsplans "Am Rain"
17.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
17.2 Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans "Am Rain"
18 1. Änderung des Bebauungplans "Mischgebiet Kufsteiner Straße"
18.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
18.2 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Mischgebiet Kufsteiner Straße"
19 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Sonnenweg"
19.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
19.2 Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Sonnenweg"
20 4. Änderung des Bebauungsplans "Marmorwerk - Nord"
20.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
20.2 Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans "Marmorwerk - Nord"
21 1. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach - nördlicher Ortsrand"
21.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
21.2 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach - nördlicher Ortsrand"
22 1. Änderung des Bebauungsplans "Grafenburg"
22.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
22.2 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Grafenburg"
23 Entscheidung über Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 04.01.24; Erarbeitung von Planungskonzepten für die Ausgestaltung der Achse Kufsteiner Str./Kurpark aus der Mitte des Gemeinderates
24 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR Präsentation_RIS.pdf
Download Niederschrift öffentlich.pdf
Download Niederschrift öffentlich vom 16.1.24 unterschrieben.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.12.2023 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Es wurden keine Bürgeranfragen gestellt.

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3. Bürgerversammlung 2023; Behandlung von Anfragen aus der Bürgerversammlung vom 23.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Antrag aus der Bürgerversammlung vom 23.11.2023 von Herrn Dr. Günter Lange

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt über folgenden Antrag ab:

Die Gemeinde und der Gemeinderat beschließen, die Bürger der Gemeinde jährlich auf der Internetseite des Rathauses und in den „Kieferer Nachrichten“ über den jährlichen Energieverbrauch und die Energieerzeugung im Strom- und Gasnetzwerk der Gemeinde, sowie energierelevante Infrastruktur der Gemeinde transparent und konsolidiert zu informieren.

Der Jahresbericht sollte mindestens folgende relevante Informationen enthalten:

  1. Strombezug (Jahresarbeit) von externen Strom- und Gaslieferanten ins Verteilnetz der Gemeindewerke
  2. Interne Stromeinspeisung und Gaserzeugung (kWh) ins Verteilnetz, aufgegliedert nach Segmenten (Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse, - soweit anwendbar: „Power-to-Gas“, „Gas-to-Power“, Windkraft, Geothermie)
  3. Stromlieferung (kWh) an Verbraucher außerhalb des Verteilnetzes
  4. Nicht genutzte Stromerzeugungskapazität (kWh) durch Abschaltungen/Abregeln wg. Netzstabilität
  5. Installierte max. Erzeugerleistung (kW) nach o.g. Segmenten
  6. Installierte Speicherkapazität (kWh)
  7. Anzahl der öffentlichen bei den Gemeindewerken gemeldeten privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  8. Anzahl der im Gemeindebereich angemeldeten Elektrofahrzeuge lt. Kfz-Bundesamt
  9. Änderungen zum Vorjahr für die genannten Daten

Weiterhin ist nach EnWG öffentliche Transparenz bezüglich der zeitlichen Verteilung von ausgewählten Informationen (z.B. viertelstündlich) auf einer Webseite zu veröffentlichen (siehe EnWG § 23 c, Punkt (7)). Dies kann bevorzugt online als sog. Energiemonitor erfolgen. Zahlreiche Gemeinden im Versorgungsnetz, z.B. der Bayernwerk AG und anderer Versorger Deutschlandweit, haben einen Energiemonitor bereits installiert.


Bürgermeister Gruber sagte dem Antragsteller nach dieser Abstimmung zu, dass künftig einmal jährlich in den Kieferer Nachrichten ein Bericht zu Energieverbrauch sowie -erzeugung erscheinen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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4. Klärwerk Kiefersfelden; Entfernung von Mikroplastik und Energiemanagement (Firma VTA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö 4
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5. Antrag der FFW Mühlbach auf Ersatzbeschaffung eines Versorgungsfahrzeuges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Antrag der FFW Mühlbach auf Ersatzbeschaffung eines Versorgungsfahrzeuges vom 31.07.2023

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Vortrag des 2. Kommandanten der FFW Mühlbach, Christian v. Reichenbach, über die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung eines Versorgungsfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Mühlbach Kenntnis. Er beschließt die Beschaffung eines Gerätewagens GW-L1 für die FFW Mühlbach als Ersatz für das auszumusternde Versorgungsfahrzeug vom Typ Daimlerchrysler – Sprinter Pritschenwagen (BJ. 2000). Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag auf staatliche Förderung zu stellen, die Ausschreibung zur Beschaffung vorzubereiten und die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2025 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. 4. Änderung des Bebauungsplans "Am Buchzagl"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 6
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6.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme






Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


11                Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Für den gegenständlichen Bebauungsplanbereich sehen Gefahrenhinweiskarten für Geogefahren die potentiellen Gefahren von Hangabbrüchen sowie randlich die potentielle Gefahr von Steinschlag/Blockschlag. Die Stellungnahme verweist selbst auf keine Veränderung der diesbezüglichen Situation durch die Änderung des Bebauungsplans bezüglich von Dachaufbauten. Eine durch die Zulassung von Dachaufbauten zunehmende Wohnnutzung und damit einhergehende erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Personen im potentiellen Gefahrenbereich könnte sich ergeben. Dies bewirkt jedoch gegenüber der derzeitigen Bestandssituation keine derartige Veränderung, sodass von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen werden muss.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.2. Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans "Am Buchzagl"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

4. Änderung des Bebauungsplans „Am Buchzagl“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Am Buchzagl“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Bebauungsplans „Am Buchzagl“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. 13. Änderung des Bebauungsplans "Kieferer Wiesen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 7
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7.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme






Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.

12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7.2. Satzungsbeschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplans "Kieferer Wiesen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

13. Änderung des Bebauungsplans „Kieferer Wiesen“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 13. Änderung des Bebauungsplans „Kieferer Wiesen“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 13. Änderung des Bebauungsplans „Kieferer Wiesen“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. 9. Änderung des Bebauungsplans "Häuselfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 8
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8.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme






Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.


11                Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Für den gegenständlichen Bebauungsplanbereich weisen Gefahrenhinweiskarten für Geogefahren die potentielle Gefahr von Hanganbrüchen aus. Die Stellungnahme verweist selbst auf keine Veränderung der diesbezüglichen Situation durch die Änderung des Bebauungsplans bezüglich von Dachaufbauten. Eine durch die Zulassung von Dachaufbauten zunehmende Wohnnutzung und damit einhergehende erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Personen im potentiellen Gefahrenbereich könnte sich ergeben. Dies bewirkt jedoch gegenüber der derzeitigen Bestandssituation keine derartige Veränderung, sodass von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen werden muss.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.


12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0

Gemeinderat Pirchmoser war bei der Abstimmung nicht anwesend.


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8.2. Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplans "Häuselfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

9. Änderung des Bebauungsplans „Häuselfeld“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplans „Häuselfeld“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 9. Änderung des Bebauungsplans „Häuselfeld“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. 12. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 9
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9.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme






Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9.2. Satzungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

12. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 12. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 12. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. 6. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach - südlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 10
zum Seitenanfang

10.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 10.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme



Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10.2. Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach - südlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 10.2

Sachverhalt

6. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach – südlicher Ortsrand“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach – südlicher Ortsrand“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 6. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach – südlicher Ortsrand“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. 44. Änderung des Bebauungsplans "Vom Klausfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 11
zum Seitenanfang

11.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 11.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme



Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11.2. Satzungsbeschluss zur 44. Änderung des Bebauungsplans "Vom Klausfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 11.2

Sachverhalt

44. Änderung des Bebauungsplans „Vom Klausfeld“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 44. Änderung des Bebauungsplans „Vom Klausfeld“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 44. Änderung des Bebauungsplans „Vom Klausfeld“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. 8. Änderung des Bebauungsplans "Schöffau - West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 12
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12.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 12.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme




Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


11                Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Für den gegenständlichen Bebauungsplanbereich sehen Gefahrenhinweiskarten für Geogefahren die potentiellen Gefahren von Hangabbrüchen sowie randlich die potentielle Gefahr von Steinschlag/Blockschlag. Die Stellungnahme verweist selbst auf keine Veränderung der diesbezüglichen Situation durch die Änderung des Bebauungsplans bezüglich von Dachaufbauten. Eine durch die Zulassung von Dachaufbauten zunehmende Wohnnutzung und damit einhergehende erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Personen im potentiellen Gefahrenbereich könnte sich ergeben. Dies bewirkt jedoch gegenüber der derzeitigen Bestandssituation keine derartige Veränderung, sodass von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen werden muss.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12.2. Satzungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans "Schöffau - West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 12.2

Sachverhalt

8. Änderung des Bebauungsplans „Schöffau - West“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplans „Schöffau - West“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 8. Änderung des Bebauungsplans „Schöffau - West“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. 5. Änderung des Bebauungsplans "Beim Klausfeldweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 13
zum Seitenanfang

13.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 13.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13.2. Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans "Beim Klausfeldweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 13.2

Sachverhalt

5. Änderung des Bebauungsplans „Beim Klausfeldweg“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans „Beim Klausfeldweg“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 5. Änderung des Bebauungsplans „Beim Klausfeldweg“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. 2. Änderung des Bebauungsplans "Bei der Stettiner Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 14
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14.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 14.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme



Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14.2. Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Bei der Stettiner Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 14.2

Sachverhalt

2. Änderung des Bebauungsplans „Bei der Stettiner Straße“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Bei der Stettiner Straße“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Bei der Stettiner Straße“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. 2. Änderung des Bebauungsplans "Franz-Huber-Straße - Kölner Weg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 15
zum Seitenanfang

15.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 15.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15.2. Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Franz-Huber-Straße - Kölner Weg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 15.2

Sachverhalt

2. Änderung des Bebauungsplans „Franz-Huber-Straße – Kölner Weg“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Franz-Huber-Straße – Kölner Weg“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Franz-Huber-Straße – Kölner Weg“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. 2. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 16
zum Seitenanfang

16.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 16.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme



Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


11                Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Für Teile des gegenständlichen Bebauungsplanbereichs weist die Gefahrenhinweiskarte für Geogefahren die potenzielle Gefahr einer tiefreichenden Rutschung aus. Die Rutschung sei vermutlich im 20. Jahrhundert aktiv gewesen und wies bei einer Begehung 2009 Anzeichen latenter Aktivität auf. Eine Satzungsänderung bzgl. Dachaufbauten bewirke keine Veränderung der potenziellen Gefährdung, jedoch könne das Schadensrisiko aufgrund von künftig eventuell erhöhten Gebäudewerten geringfügig ansteigen. 

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16.2. Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 16.2

Sachverhalt

2. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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17. 5. Änderung des Bebauungsplans "Am Rain"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 17
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17.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 17.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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17.2. Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans "Am Rain"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 17.2

Sachverhalt

5. Änderung des Bebauungsplans „Am Rain“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans „Am Rain“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 5. Änderung des Bebauungsplans „Am Rain“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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18. 1. Änderung des Bebauungplans "Mischgebiet Kufsteiner Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 18
zum Seitenanfang

18.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 18.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme



Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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18.2. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Mischgebiet Kufsteiner Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 18.2

Sachverhalt

1. Änderung des Bebauungsplans „Mischgebiet Kufsteiner Straße“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Mischgebiet Kufsteiner Straße“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Mischgebiet Kufsteiner Straße“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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19. 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Sonnenweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 19
zum Seitenanfang

19.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 19.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme



Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


11                Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Für den gegenständlichen Bebauungsplanbereich sehen Gefahrenhinweiskarten für Geogefahren die potentiellen Gefahren von Hangabbrüchen sowie randlich die potentielle Gefahr von Steinschlag/Blockschlag. Die Stellungnahme verweist selbst auf keine Veränderung der diesbezüglichen Situation durch die Änderung des Bebauungsplans bezüglich von Dachaufbauten. Eine durch die Zulassung von Dachaufbauten zunehmende Wohnnutzung und damit einhergehende erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Personen im potentiellen Gefahrenbereich könnte sich ergeben. Dies bewirkt jedoch gegenüber der derzeitigen Bestandssituation keine derartige Veränderung, sodass von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen werden muss.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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19.2. Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Sonnenweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 19.2

Sachverhalt

2. Änderung des Bebauungsplans „Am Sonnenweg“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Sonnenweg“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Sonnenweg“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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20. 4. Änderung des Bebauungsplans "Marmorwerk - Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 20
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20.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 20.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme



Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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20.2. Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans "Marmorwerk - Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 20.2

Sachverhalt

4. Änderung des Bebauungsplans „Marmorwerk - Nord“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Marmorwerk - Nord“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Bebauungsplans „Marmorwerk - Nord“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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21. 1. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach - nördlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 21
zum Seitenanfang

21.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 21.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme



Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


11                Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Für den gegenständlichen Bebauungsplanbereich sehen Gefahrenhinweiskarten für Geogefahren die potentiellen Gefahren von Hangabbrüchen sowie randlich die potentielle Gefahr von Steinschlag/Blockschlag. Die Stellungnahme verweist selbst auf keine Veränderung der diesbezüglichen Situation durch die Änderung des Bebauungsplans bezüglich von Dachaufbauten. Eine durch die Zulassung von Dachaufbauten zunehmende Wohnnutzung und damit einhergehende erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Personen im potentiellen Gefahrenbereich könnte sich ergeben. Dies bewirkt jedoch gegenüber der derzeitigen Bestandssituation keine derartige Veränderung, sodass von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen werden muss.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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21.2. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach - nördlicher Ortsrand"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 21.2

Sachverhalt

1. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach – nördlicher Ortsrand“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach – nördlicher Ortsrand“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach – nördlicher Ortsrand“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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22. 1. Änderung des Bebauungsplans "Grafenburg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 22
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22.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 22.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme



Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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22.2. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Grafenburg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 22.2

Sachverhalt

1. Änderung des Bebauungsplans „Grafenburg“ zur Ermöglichung der Anwendbarkeit der gemeindlichen Dachaufbautensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Grafenburg“ in der Fassung vom 20.09.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Grafenburg“ in der Fassung vom 20.09.2023 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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23. Entscheidung über Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 04.01.24; Erarbeitung von Planungskonzepten für die Ausgestaltung der Achse Kufsteiner Str./Kurpark aus der Mitte des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö 23

Sachverhalt

E-Mail des SPD-Fraktionsvorsitzenden Georg Fuchs vom 07.01.2024
(Anlage 1 zu dieser Niederschrift)

Beschluss

Der Gemeinde stimmt über folgenden Beschlussantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion ab:

Der Gemeinderat möge beschließen, dass neben dem 1. Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderats jeweils 1 Vertreter der Fraktionen/Gruppierung UW, CSU, SPD und Grüne für die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes der Grünflächen zwischen Kufsteiner Strasse und Kurpark bestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 9

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24. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö informativ 24

Sachverhalt

GR Hampp informierte den Gemeinderat darüber, dass seit längerer Zeit die Fenstersteuerung in der kleinen Turnhalle nicht funktioniert und bat um zeitnahe Reparatur. Dipl.-Ing. Horn berichtete hierzu, dass das Problem bekannt sei und eine Firma mit der Schadensbehebung beauftragt sei. Er räumte allerdings ein, dass es bereits erfolglose Reparaturversuche gab.

Datenstand vom 21.02.2024 10:13 Uhr