Datum: 18.06.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.05.2025
2 Bürgeranfragen
3 Antrag auf Baugenehmigung zur Lageänderung der genehmigten Lager- und Montagehalle (Tektur); Gartenweg 3, Fl.Nr. 347/11
4 1. Änderung des Bebauungsplans "Kaiserreich - nordöstlicher Teil"
4.1 Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
4.2 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Kaiserreich - nordöstlicher Teil"
5 Prädikat Luftkurort; Beschlussfassung über Antrag auf Verlängerung
6 Bekanntgabe nichtöffentlicher GR-Beschlüsse, für die der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift GR Sitzung öT 18.06.2025.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.05.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

GR-Sitzung vom 21.05.2025

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.05.2025 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2025 ö informativ 2

Sachverhalt

Bürgeranfrage von Herrn Dr. Lange. Diese liegt als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift bei.

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3. Antrag auf Baugenehmigung zur Lageänderung der genehmigten Lager- und Montagehalle (Tektur); Gartenweg 3, Fl.Nr. 347/11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Neubau einer Lager- und Montagehalle wurde mit Genehmigungsbescheid vom 25.06.2024 genehmigt. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben einstimmig zu. Mit vorliegendem Antrag wurde eine Tektur der genehmigten Planung eingereicht. Die Halle soll nun entgegen der Urplanung um 56 cm in Richtung Osten verschoben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. 1. Änderung des Bebauungsplans "Kaiserreich - nordöstlicher Teil"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2025 ö beschließend 4
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4.1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2025 ö 4.1

Sachverhalt

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.03.2025 bis 28.04.2025.

Beschluss

A        Eingegangene Stellungnahmen


Verfasser
Datum
Art
1
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rosenheim
15.04.2025
Keine Einwände
2
Bayerischer Bauernverband
07.04.2025
Keine Einwände
3
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
14.04.2025
Hinweise
4
Bayernets GmbH
27.03.2025
Keine Einwände
5
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
08.04.2025
Keine Einwände
6
Deutsche Bahn AG – DB Immobilien
15.04.2025
Hinweise
7
Die Autobahn GmbH des Bundes – Südbayern
25.04.2025
Hinweise
8
Eisenbahn Bundesamt
07.04.2025
Hinweise
9
Energienetzte Bayern GmbH & Co. KG
25.04.2025
Keine Einwände
10
Handwerkskammer für München und Oberbayern
31.03.2025
Keine Einwände
11
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
28.04.2025
Keine Einwände
12
INNenergie GmbH
28.03.2025
Keine Einwände
13
Landratsamt Rosenheim – Abteilung Hoch- und Tiefbau
22.04.2025
Keine Einwände
14
Landratsamt Rosenheim – Kreisbauamt, Bauleitplanung
23.04.2025
Keine Einwände
15
Landratsamt Rosenheim – Untere Naturschutzbehörde
15.04.2025
Keine Einwände
16
Polizeiinspektion Brannenburg
28.03.2025
Keine Einwände
17
Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
27.03.2025
Hinweise
18
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
31.03.2025
Keine Einwände
19
Staatlichen Bauamtes Rosenheim
11.04.2025
Keine Einwände
20
Vodafone Deutschland GmbH
17.04.2025
Keine Einwände


B        Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Hinweisen


3        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Abwägungsvorschlag
-/-

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung der gegenständlichen 1. Änderung sowie in den Hinweisen des nach wie vor gültigen Urplans sind bereits entsprechende Hinweise auf § 8 BayDSchG enthalten. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Beschlussfassung:      13 : 0


6        Deutsche Bahn AG – DB Immobilien

Abwägungsvorschlag
-/-

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Beschlussfassung:      13 : 0


7        Die Autobahn GmbH des Bundes – Südbayern

Abwägungsvorschlag
Im Rahmen des Aufstellung-Verfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich - nordöstlicher Teil“ in der Fassung vom 17.03.2021 (sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Kaiserreich - südlicher Teil) wurde die Autobahndirektion Südbayern bzw. Die Autobahn GmbH des Bundes i.V.m. dem Fernstraßen-Bundesamt beteiligt (gem. Stellungnahmen vom 23.03.2020 und 27.01.2021/28.01.2021): Dabei wurde im Ergebnis eine Reduzierung der Anbauverbotszone der Anschlussstellen-Äste von 40 m auf 30 m für Hochbauten (hinsichtlich des geplanten Restaurants/Cafés) und auf 20 m für Parkplätze zugestanden.
Im Rahmen des Bebauungsplans „Kaiserreich - nordöstlicher Teil“ wurde in der Planzeichnung eine „30m Linie – reduzierte Bauverbotszone entlang der Ein- und Ausfahrtsäste der Autobahn“ eingezeichnet.

In Abstimmung mit der Außenstelle Kempten der Autobahn GmbH des Bundes wird die in der Planzeichnung enthaltene 30 m Linie umbenannt und somit klargestellt, dass die Reduzierung der Anbauverbotszone ausschließlich für die o.g. Vorhaben gilt (Restaurant, Café/Bistro und Parkplätze). Von Einzeichnung der 20 m Linie hinsichtlich Parkplätze wird abgesehen, da die Parkplätze im Plangebiet weiter als 30 m von der Autobahn entfernt sind. Zusätzlich wird die 40 m Anbauverbotszone der Anschlussstellen-Äste nachrichtlich übernommen. 
Der angeregten Aufnahme von Ausführungshinweisen wird gefolgt, die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Einer Ergänzung der Legende hinsichtlich der 100 m Anbaubeschränkungszone wird nicht entsprochen, da die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans keine selbstständige Änderung ist, der Urplan mit entsprechendem Legendeintrag gilt weiterhin. Die nachrichtliche Übernahme ist dort textlich erläutert, ein Verweis auf § 9 FStrG ist dort bereits enthalten. Eine zusätzliche Ergänzung im Rahmen der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist daher nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme wird gemäß Abwägung gefolgt. Die Planunterlagen werden zur Klarstellung angepasst.

Beschlussfassung:      13 : 0


8        Eisenbahn-Bundesamt

Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme verweist auf ältere Stellungnahmen zum Urplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 14.01.2020 und 03.02.2021. Dabei wurden insbesondere allgemeine Belange bzgl. der Nähe zur Bahnlinie Nr. 5702 Rosenheim-Kiefersfelden vorgebracht. Diese Belange sind grundsätzlich weiterhin zu beachten.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Beschlussfassung:      13 : 0


17        Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde

Abwägungsvorschlag
Von einer Beeinträchtigung der Ziele des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets ist aufgrund der geringfügigen Änderung des Bebauungsplans nicht auszugehen. Die Untere Naturschutzbehörde wurde dahingehend beteiligt, Einwände, Hinweise oder Anregungen wurden nicht vorgebracht.        
Hinsichtlich der Wasserwirtschaft wurden die entsprechenden Fachbehörden ebenso beteiligt. Stellungnahmen wurden jedoch nicht abgegeben.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Beschlussfassung:      13 : 0



C        Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

       Beschlussvorschlag
       Aus der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der Beteiligungsfrist keine Stellungnahmen ein.
       Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Kaiserreich - nordöstlicher Teil"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2025 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2, Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden, Kenntnis.

Er beschließt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich - nordöstlicher Teil“ in der Fassung vom 18.06.2025 als Satzung, unter der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen zur Klarstellung eingearbeitet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich - nordöstlicher Teil“ in der Fassung vom 18.06.2025 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Prädikat Luftkurort; Beschlussfassung über Antrag auf Verlängerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2025 ö 5

Sachverhalt

Überprüfung Prädikat Luftkurort;
Die Voraussetzung für die Verleihung des Prädikates „Luftkurort“ ist gem. 14 Bayerischer Anerkennungsverordnung (BayAnerkV) alle 10 Jahre durch die zuständige Regierung von Oberbayern zu überprüfen. Hierzu sind Gutachten bezüglich Luftqualität, Bioklima sowie Ortshygiene bei Wasser, Boden und Luft vorzulegen. Außerdem ist eine ärztliche Beurteilung des gesundheitsfördernden Aspekts des Klimas sowie die Ausweisung von mindestens zwei Terrain-Kurwegen nachzuweisen. Weitere Voraussetzung für die Verlängerung ist ein positiver Beschluss des Gemeinderates über die Verlängerung des Prädikates „Luftkurort“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Fortbestand des Prädikates „Luftkurort“ für die Gemeinde Kiefersfelden bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe nichtöffentlicher GR-Beschlüsse, für die der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2025 ö 6

Sachverhalt

Die Verwaltung gibt der Öffentlichkeit folgende nichtöffentliche Beschlüsse/Diskussionspunkte bekannt, nachdem der Grund für die Geheimhaltung weggefallen ist:

GR v. 17.04.24 – künftige Nutzung des ehem. Grenzabfertigungsgebäudes
GR v. 18.09.24 - Grüne Achse        
GR v. 18.09.24 – Asylbewerberzahlen
GR v. 20.11.24 – Vorstellung Projekt „Mühlenweg“ 

Diskussionsverlauf

Die Beschlüsse wurden zur Kenntnis genommen – eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2025 ö informativ 7

Diskussionsverlauf

Es wurden keine öffentlichen Anfragen gestellt.

Datenstand vom 01.07.2025 12:55 Uhr