Datum: 02.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 12.03.2025
2 Information und Beratung über einen Antrag auf Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen im Zuge der Straßensanierungsarbeiten in der Innstraße
3 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Doppelhaushälfte zur Errichtung einer weiteren Wohneinheit und Errichtung einer Außentreppe; Pendlingstr. 47, Fl.Nr. 62/15
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Mehrfamilienhaus; Marblingstr. 22, Fl.Nr. 271/75
5 Antrag auf Baugnehmigung zur Nutzungsänderung von zwei bestehenden Wohneinheiten im OG in zwei Ferienwohnungen, Ausbau eines Teilbereichs KG zur Schaffung von zwei neuen Ferienwohnungen sowie 4 zusätzl. Stellplätze; Kufsteiner Str. 13, Fl.Nr. 156
6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Am Neugrund, Fl.Nrn. 317/18, 317/41
7 Vorberatung über die 2. Änderung der gemeindlichen Stellplatzsatzung
8 4. Vorberatung über die Änderung der Satzung über örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden
9 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 20250403_Niederschrift_oeffentlich_TA02042025.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 12.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Der Technische Ausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 12.03.2025 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Information und Beratung über einen Antrag auf Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen im Zuge der Straßensanierungsarbeiten in der Innstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Schreiben bzw. Antrag unterzeichnet von den Anliegern der Innstraße vom 24.02.2025, welcher Forderungen nach wirksamen baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung enthält

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom Schreiben vom 24.02.2025 sowie dem darin geschilderten Sachverhalt sowie den gestellten Forderungen Kenntnis.

Der Ausschuss beschließt, dem Antrag nachzukommen und die geforderten baulichen und technischen Maßnahmen zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit in der Innstraße umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

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3. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Doppelhaushälfte zur Errichtung einer weiteren Wohneinheit und Errichtung einer Außentreppe; Pendlingstr. 47, Fl.Nr. 62/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die bestehende Doppelhaushälfte soll durch einen erdgeschossigen Anbau erweitert werden. Dadurch soll zusätzliche Wohnfläche geschaffen werden, die es ermöglicht, durch interne kleinere bauliche Anpassungen sowie den Anbau einer Außentreppe die Doppelhaushälfte in zwei voneinander getrennte Wohnungen zu unterteilen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Mehrfamilienhaus; Marblingstr. 22, Fl.Nr. 271/75

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der betroffenen Wohnung handelt es sich um eine „Mittel-Wohnung“ in einem Mehrparteien-Wohnhaus. Sie liegt im Erdgeschoss und hat rechts und links von sich Nachbarwohnungen. Alle verfügen über eine Terrasse und alle drei Wohnungen über einen Wintergarten. Dieser bildet eine hervortretende Außenfassade im EG. Die Wintergärten der benachbarten Wohnungen wurden 1997 mittels eines Tekturantrags nachträglich genehmigt. Für die Mittelwohnung wurde damals kein Antrag gestellt. Jedoch ist seit jeher ein Wintergarten vorhanden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugnehmigung zur Nutzungsänderung von zwei bestehenden Wohneinheiten im OG in zwei Ferienwohnungen, Ausbau eines Teilbereichs KG zur Schaffung von zwei neuen Ferienwohnungen sowie 4 zusätzl. Stellplätze; Kufsteiner Str. 13, Fl.Nr. 156

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude wurde als Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Nun sollen die vorhandenen Wohnungen im OG zu Ferienwohnungen umgenutzt werden. Zudem sollen im KG zwei zusätzliche Ferienwohnungen errichtet werden. Im EG verbleiben die Flächen für Gewerbe.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Weiter wird die Ge­nehmigung gemäß § 145 BauGB (Sanierungssatzung) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Am Neugrund, Fl.Nrn. 317/18, 317/41

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gegenstand des Vorbescheidsantrags ist die Frage nach der Möglichkeit zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem Teilstück des bisher zur Rosenheimer Str. 2 gehörenden Gartengrundstücks. Es soll ein Einfamilienhaus mit einer Wandhöhe von 6,25 m, 80 m² Grundfläche, einem Walmdach sowie einer Garage und einem Carport errichtet werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Weiter wird die Ge­nehmigung gemäß § 145 BauGB (Sanierungssatzung) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Vorberatung über die 2. Änderung der gemeindlichen Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Am 01.10.2025 treten gemäß dem Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz Änderungen im gemeindlichen Satzungsrecht sowie eine Neufassung der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) in Kraft. Demnach würde die derzeit gültige Stellplatzsatzung der Gemeinde Kiefersfelden mit Ablauf des 30.09.2025 automatisch außer Kraft treten, da Stand heute die zum 01.10.2025 gültigen Höchstwerte für anzusetzende und nachzuweisende Stellplätze überschritten werden. Die weitere Gültigkeit der Stellplatzsatzung über den 01.10.2025 hinaus richtet sich allein nach der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze. Zudem können ab dem 01.10.2025 und im Falle einer Ungültigkeit der Stellplatzsatzung keine weiteren Festsetzungen, wie z.B. Gestaltung und Zufahrt von und zu Stellplätzen, mehr getroffen werden.
Ziel ist es daher, bereits jetzt die Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass die ab dem 01.10.2025 gültige Fassung der Anlage zur GaStellV Bestandteil und Grundlage für die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze im Gemeindegebiet wird. So bleibt die Stellplatzsatzung der Gemeinde Kiefersfelden auch hinsichtlich der weitergehenden getroffenen Regelungen über dem 01.10.2025 hinaus in Kraft.

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Kiefersfelden Kenntnis.

Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss, dem Gemeinderat den Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung nebst beigefügter Anlage 1 zu § 5 der Satzung zu empfehlen und leitet den Sachverhalt an diesen weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. 4. Vorberatung über die Änderung der Satzung über örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö vorberatend 8

Sachverhalt

1. Vorberatung am 01.06.2022
2. Vorberatung am 03.08.2022
3. Vorberatung am 03.05.2023 jeweils im Technischen Ausschuss.

Nach rechtlichen Abstimmungsgesprächen und der Schwierigkeit, pauschale Befreiungen hinsichtlich „historischer Baulinien“ in einer Satzung zu verankern, schlägt die Verwaltung vor, die Regelungen zu Abständen zu Verkehrswegen allein für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sowie Garagen und Carports beizubehalten.
Abstände für Hauptgebäude ergeben sich zum einen aus den allgemeingültigen Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO und zum anderen aus den im Innen- und Außenbereich zur Bewertung herangezogenen vorhandenen Baulinien und den Baugrenzen in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen.
Wichtig erscheint vielmehr die Regelung für Nebenanlagen, Garagen und Carports beizubehalten, da durch solche Anlagen oft Einfahrtsbereiche und Sichtdreiecke eingeschränkt werden könnten und eine Freihaltung des direkten Straßenraumes aus städtebaulicher Sicht anzustreben wäre.

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom neu vorgelegten Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden Kenntnis.

Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss, dem Gemeinderat den Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden zu empfehlen und leitet den Sachverhalt an diesen weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö informativ 9

Diskussionsverlauf

GR Fuchs fragt an, wie lange die Baustelle an der Wasserleitung in der Schöffauer Straße andauern wird. Hintergrund ist, dass es an einer klaren Beschilderung fehle, die den Verkehrsteilnehmer auf Umleitungen (z. B. „frei Richtung Oberaudorf“; „Mühlau über Gachenweg“) hinweise.
1. Bürgermeister Gruber bestätigt, dass es einer solchen klaren Beschilderung bedarf und beauftragt die Verwaltung, entsprechendes in die Wege zu leiten.

Datenstand vom 03.04.2025 16:32 Uhr