Datum: 07.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.04.2025
2 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des best. EFH in ein ZFH, Einbau Gästezimmer im KG, Anbau einer Außentreppe vom EG ins OG, Keller-Außentreppe, Lichtgraben und Neuanlegung zwei zusätzlichen PKW-Stellplätzen; Thierseestr. 28a, Fl.Nr. 276/9
3 Antrag auf Baugenehmigung zur Umwidmung der bestehenden Gästezimmer im 1. OG zu 3 Ferienwohnungen, Umwidmung eines Gastraumes im EG zu einem gewerblichen Büro sowie Errichtung einer Freitreppe und Balkonüberdachung; Schöffauer Str. 95, Fl.Nr. 1397
4 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Büronutzung zu Wohnnutzung des Teileigentums G9 in bestehender Wohnanlage; Kufsteiner Str. 20, Fl.Nr. 99/30 -erneute Vorlage-
5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 2 Gewerbeeinheiten und 10 Wohneinheiten; Rosenheimer Str. 2, Fl.Nrn. 317/18, 317/38, 317/41, 317/27
6 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer gewerblichen Garage im Keller sowie je eine Wohnung im EG und OG; Thieseestraße, Fl.Nrn. 1464/2, 1446/3
7 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Anbaus mit einer Wohneinheit an das best. Einfamilienhaus mit Garage sowie Errichtung einer Garage mit Carport; Unterbergstr. 5, Fl.Nr. 595/8
8 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Carport; Pendlingstraße, Fl.Nr. 64/24 (Tlfl.)
9 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen; Kaiser-Franz-Josef-Allee 16, Fl.Nr. 254/15
10 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen; Kaiser-Franz-Josef-Allee 16 a, Fl.Nr. 254/14
11 Vorberatung über den Erlass einer Spielplatzsatzung für die Gemeinde Kiefersfelden

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 20250509_Niederschrift öffentlich_TA07052025.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Der Technische Ausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.04.2025 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des best. EFH in ein ZFH, Einbau Gästezimmer im KG, Anbau einer Außentreppe vom EG ins OG, Keller-Außentreppe, Lichtgraben und Neuanlegung zwei zusätzlichen PKW-Stellplätzen; Thierseestr. 28a, Fl.Nr. 276/9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude wurde 2019 als Einfamilienhaus mit 2 Stellplätzen genehmigt. Nun wird nach einer durchgeführten Baukontrolle eine Nutzungsänderung des Gebäudes beantragt. Statt einer befinden sich nun zwei Hauptwohnungen im Gebäude. Zudem wurde eine Außentreppe als Zugang zur zusätzlichen Wohnung im OG sowie eine Außentreppe ins KG nebst großem Lichtschacht zu einem zusätzlichen Gästezimmer errichtet. Die abweichend von der Baugenehmigung bereits erfolgten Maßnahmen sollen nun nachträglich genehmigt werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zur Umwidmung der bestehenden Gästezimmer im 1. OG zu 3 Ferienwohnungen, Umwidmung eines Gastraumes im EG zu einem gewerblichen Büro sowie Errichtung einer Freitreppe und Balkonüberdachung; Schöffauer Str. 95, Fl.Nr. 1397

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Gebäude wurde bis vor wenigen Jahren als Gastwirtschaft einschl. Gästezimmer im 1. OG genutzt. Mit vorliegendem Antrag soll nun ein Gastraum im EG in ein Büro umgenutzt werden, welches für den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb, die vorhandene Fernwärmegesellschaft und für die Verwaltung der vorhandenen Ferienwohnungen genutzt werden soll.
Die Gästezimmer im 1. OG sollen derart umgebaut werden, sodass sich daraus drei Ferienwohnungen ergeben. Diese sollen über eine Außentreppe auf der Südseite des Gebäudes erreichbar sein.

Beschluss

Über das gemeindliche Einvernehmen konnte nicht entschieden werden, da keine Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben war. GR Bleier war aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Aufgrund des Ablaufs der Einvernehmensfrist zum 19.05.2025 gilt ab diesem Zeitpunkt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Büronutzung zu Wohnnutzung des Teileigentums G9 in bestehender Wohnanlage; Kufsteiner Str. 20, Fl.Nr. 99/30 -erneute Vorlage-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das vorhandene Teileigentum in der Wohnanlage wird gemäß vorgelegtem Teilungsplan als Gewerbeeinheit ausgewiesen. Dies soll nun mit vorgelegtem Antrag in eine weitere Wohneinheit im Wohn- und Geschäftshaus umgenutzt werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Weiter wird die Ge­nehmigung gemäß § 145 BauGB (Sanierungssatzung) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 2 Gewerbeeinheiten und 10 Wohneinheiten; Rosenheimer Str. 2, Fl.Nrn. 317/18, 317/38, 317/41, 317/27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück bzw. die betroffenen Flurnummern sind bisher mit einem Gebäude und Nebenanlagen bebaut. Diese sollen abgerissen werden. Der nordöstliche Teil des Grundstücks ist mit einem Einfamilienhaus beplant (eigener Vorbescheidsantrag).
Das beantragte Gebäude soll 2 Gewerbeeinheiten und 10 Wohneinheiten beinhalten und entlang der Rosenheimer Straße errichtet werden. Die Firsthöhe soll gemessen aber der Rosenheimer Straße 9,78 m und gemessen auf der Rückseite (Am Neugrund) 12,14 m betragen. Die Wandhöhe an der Rosenheimer Straße 6,50 m und auf der Seite Am Neugrund 8,64. Die Dachneigung soll 35° haben. Die Gebäudelänge entlang der Rosenheimer Straße soll 34 m und die Breite 9,99 m bzw. mit dem Querbau 13,99 m betragen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Weiter wird die Ge­nehmigung gemäß § 145 BauGB (Sanierungssatzung) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 2

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer gewerblichen Garage im Keller sowie je eine Wohnung im EG und OG; Thieseestraße, Fl.Nrn. 1464/2, 1446/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes, welches im Kellergeschoss eine der im benachbarten Gebäude vorhandenen Zimmerei zugeordnete Garage beinhalten soll. Diese soll dem vorhandenen gewerblichen Betrieb zugeordnet werden. Darüber sollen im EG und OG zwei baugleiche separate Wohnungen eingerichtet werden. Die Grundmaße des Gebäudes sollen 12 m auf 10 m betragen. Die Dachhöhe gemessen ab der Thierseestraße 9,5 m und auf der Rückseite 7,5 m.

Beschluss

Über das gemeindliche Einvernehmen konnte nicht entschieden werden, da keine Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben war. GR Bleier war aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Aufgrund des Ablaufs der Einvernehmensfrist zum 12.05.2025 gilt ab diesem Zeitpunkt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Anbaus mit einer Wohneinheit an das best. Einfamilienhaus mit Garage sowie Errichtung einer Garage mit Carport; Unterbergstr. 5, Fl.Nr. 595/8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück ist bereits mit einem Einfamilienhaus mit Garage bebaut. Das gemäß Bebauungsplan zugestandene Baufenster ist jedoch noch nicht ganz ausgefüllt. Es bietet planerisch noch so viel Platz, um das Bestandsgebäude durch einen Anbau mit den Grundmaßen von 7,99 m auf 10,62 m zu erweitern. Damit wäre das Baufenster ausgefüllt. Zudem soll für die beiden notwendigen Stellplätze eine Garage mit Carport errichtet werden (6 m auf 6 m).

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens zuzustimmen und das gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Carport; Pendlingstraße, Fl.Nr. 64/24 (Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist eine Teilfläche der Fl.Nr. 64/24. Dabei handelt es sich um ein „Hinterliegergrundstück“ zur Pendlingstraße und liegt rückwärtig zur Hausnummer 12. Das Grundstück soll geteilt werden. Eine notwendige Zufahrt ist bereits vermessen und dinglich mit Geh- und Fahrtrecht sowie Leitungsrechten gesichert.
Es soll ein Zweifamilienhaus mit Keller, EG, OG und DG entstehen. Die Grundmaße belaufen sich auf 10 m auf 12,50 m. Geplant ist zudem eine Firsthöhe von 9,56 m.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen; Kaiser-Franz-Josef-Allee 16, Fl.Nr. 254/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Auf dem Grundstück soll ein Doppelhaus errichtet werden. Die gegenständliche Haushälfte soll über Grundmaße von 9,64 m auf 7,53 m und eine Firsthöhe von 6,96 m verfügen. Geplant sind Keller, EG und OG. Die Stellplätze sollen an der Ortsstraße angelegt werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen; Kaiser-Franz-Josef-Allee 16 a, Fl.Nr. 254/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf dem Grundstück soll ein Doppelhaus errichtet werden. Die gegenständliche Haushälfte soll über Grundmaße von 9,64 m auf 7,53 m und eine Firsthöhe von 6,96 m verfügen. Geplant sind Keller, EG und OG. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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11. Vorberatung über den Erlass einer Spielplatzsatzung für die Gemeinde Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö vorberatend 11

Sachverhalt

Im Rahmen des Zweiten Modernisierungsgesetzes wurde durch den Gesetzgeber festgelegt, dass die Verpflichtung zur Herstellung von Spielplätzen im Sinne des Art. 7 Abs. 3 BayBO ab dem 01.10.2025 entfällt.
Demnach wurde dieser Vorgang kommunalisiert, d.h., die staatliche Verpflichtung zur Errichtung entfällt ersatzlos, die Kommunen erhalten jedoch eine Satzungsermächtigung über die Erforderlichkeit, Modalitäten des Nachweises und die Ablöse.  Geregelt ist dies im neu geschaffenen Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO. Es besteht also künftig nur noch eine Verpflichtung zur Herstellung eines Spielplatzes, wenn die Gemeinde dies ausdrücklich per Satzung anordnet.

Diskussionsverlauf

Im Laufe der Diskussion wird aus dem Gremium angeregt, auch die Erweiterung von Wohngebäuden auf fünf Wohneinheiten unter die Spielplatzpflicht zu stellen. Gemäß Mustersatzung wären nur Neubauten hiervon erfasst. Zudem soll zur Ermittlung des Ablösebetrags kalkuliert werden, wie viel der Neubau eines Spielplatzes kosten würde. Dies soll Grundlage für die Höhe des Ablösebetrags werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt von der neuen Rechtslage und der kommunalen Satzungsermächtigung zur Festlegung einer Pflicht zur Herstellung von Spielplätzen Kenntnis.

Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss, dass grundsätzlich für das Gemeindegebiet Kiefersfelden eine Spielplatzsatzung eingeführt werden soll und beauftragt die Verwaltung, die Satzung auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags sowie den in der Diskussion vorgebrachten Punkten (Erweiterungsbauten, Ablösebetrag) auszuarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen des Technischen Ausschusses dem Gremium vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 13:31 Uhr