Bebauungsplan "Machendorf nördlich der Simbacher Str." Änderung mit Deckblatt-Nr. 3; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bebauungsplan Entwurf in der Fassung vom 23.02.2015 wurde in der Zeit vom 23.04.2015 bis. 26.05.2015 öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist wurden zum Änderungsdeckblatt weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
Die Fa. Bayernwerk AG, Eggenfelden weist auf die bereits bestehenden Anlagen im Geltungsbereich des Änderungsdeckblattes, sowie auf die einschlägigen Baumschutzvorschriften (DIN 18920 und DVGW –Richtlinie GW 125, hin.
Anmerkung: Der Leitungsverlauf wurde im Planteil zum Deckblatt-Nr. 3 bereits berücksichtigt und eingetragen. Die Leitungstrasse verbleibt im Eigentum der Gemeinde. Die einschlägigen Richtlinien werden beachtet.
Beschluss
Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn nimmt den Hinweis der Bayernwerk AG zur Kenntnis und beschließt das vom Architekturbüro Manfred Gramer, Simbach a.Inn, gefertigte Änderungsdeckblatt-Nr. 3, zur Änderung des Bebauungsplanes „Machendorf – nördlich der Simbacher Straße“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 23.022015, als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 08.03.2016 11:38 Uhr