Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der südliche Teil des GE Atzing II ist weitgehend bebaut. Die Straßenführung wurde auf die Bedürfnisse der anzusiedelnden Betriebe abgestellt und stimmt deshalb nicht mehr mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Atzing II aus dem Jahr 1996 überein.
Die vom Bau- und Umweltausschuss am 10.06.2014 beschlossene Aufteilung in einen nördlichen und einen Südlichen Geltungsbereich ist nicht mehr notwendig, da die Anforderungen der anzusiedelnden Betriebe nunmehr bekannt sind. Vom Bau- und Umweltausschuss wurde empfohlen eine sichere Geh- und Radwegverbindung zwischen Waldblickstraße und dem Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße PAN 26 herzustellen.
Durch die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche für den Lebensmitteldiscounter auf ca. 920 qm ist eine Beschränkung auf 1000 qm Verkaufsfläche festzulegen.
Vom Ingenieurbüro Desch, Kirchhan, wurde ein Planentwurf ausgearbeitet der die vorstehenden Anforderungen berücksichtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes mit Deckblatt-Nr. 1, für den Bereich Gewebegebiet Atzing II; Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch den Moosgraben bzw. den Wirtschaftsweg entlang des Moosgraben
- im Westen: durch die Ostgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 545, 572 bzw. 572/2 und 578/1
- im Süden: durch die Atzinger Allee, (Kreisstraße KR PAN 26)
- im Osten: durch die West- und Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 176 Gemarkung Simbach, die Waldblickstraße und eine gedachte Linie im Abstand von 20 m zum westlichen Einschleifungsast der B 12 bzw. der linienbestimmten Alternativtrasse der A 94
und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 395/12, 573, 574, 574/1, 574/4, 575, 575/1, 576, 576/1, 577, 577/1, 654, 656, 656/1, 656/2,660, 660/2, 660/3, 660/4, 660/6, 660/7,660/8,660/9,660/10, 660/11, 660/12, 660/13, 660/14, 660/15, 660/16, 660/17, 663, 663/3, 663/5, 663/6, 663/7 und 663/8, 664/3, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 395/2, 557, 558, 658, 660/5, 662/5, 663/2, 663/4, 664, 664/2, und 665 Gem. Kirchdorf a.Inn. Mit der Ausarbeitung des Änderungsdeckblattes Nr. 1 wird das Ingenieurbüro Desch, Kirchham, beauf
tragt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 (vorgezogene Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs.1 (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) des Baugesetzbuchs (BauGB) anhand der Vorentwürfe durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.03.2016 11:42 Uhr