BV Schulstr. 3; Neubau einer Doppelgarage (10,0 m x 7,m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2/7 Gemarkung Kirchdor fa.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat das Vorhaben in der letzten Sitzung zurückgestellt.
Eine Nachfrage beim Landratsamt Rottal-Inn hat ergeben, dass auf der zu übernehmenden Abstandsfläche von 3,0 m x 7,0 m auf der Flurnummer 2/3 Gmkg. Kirchdorf a.Inn -trotz Abstandsflächenübernahme- Gebäude errichtet werden können, die ihrerseits ohne Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen.
Gem. Art. 6 Abs. 9 der BayBO sind dies z. B. Garagen oder Carports einschließlich Nebenräume, Gartengerätehäuser mit einer Wandhöhe von bis. zu 3,0 m und einer Gesamtlänge von bis zu 9,0 m an der Grundstücksgrenze.
Somit ergeben sich durch die Übernahme der Abstandfläche keine Beeinträchtigungen bei einer evtl. späteren Bebauung der Abstandsfläche z.B. mit einem Carport oder einem Gartengerätehaus.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Vorhaben einschließlich der Abstandsflächenübernahme zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Datenstand vom 08.03.2016 11:47 Uhr