BV Billigungs-und Auslegungsbeschluss zur Änderung des GE Atzing II mit Deckblatt-Nr. 1;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 7

Sachverhalt

Der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1996 entspricht nicht mehr den Anforderungen der Betriebe. Neben einiger redaktionellen Änderungen wie z.B.  Anpassung des Straßenverlaufs an die tatsächlichen Gegebenheiten beinhaltet das Deckblatt Nr. 1 folgende Änderungen:

Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche der Fa. Netto von 800 qm auf ca. 920 qm hat die Regierung von Niederbayern, Abt. Raumordnung und Landesplanung die Änderung sowohl des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes (Ausweisung eines „Sondergebietes großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“  gefordert und folgende Festsetzung vorgeschlagen: „Zulässig ist die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 qm“.

Die Gebäudehöhen (Traufhöhen) waren bisher auf 7,0 m begrenzt, Ausnahmen sind im Einzelfall nur bei betriebsbedingter Notwendigkeit zulässig. Für den geplanten betrieblichen Ablauf eines auf Fl.Nr. 663/9 Gmkg. Kirchdorf a.Inn anzusiedelnden Betriebes ist eine Wandhöhe von 10,0 m bei einer Dachneigung von 5 Grad notwendig. Die textlichen Festsetzungen des Deckblatt-Nr. 1 Punkt 1.3.4 (Wandhöhe) sowie Punkt 1.12.3 (Dachneigung) wurden entsprechend angepasst. 

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn billigt den vom Ingenieurbüro Desch, Kirchham, gefertigten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „GE Atzing II“ mit Deckblatt-Nr. 1 in der Fassung vom 23.11.2015 einschließlich der Begründung und textlichen Festsetzungen. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-        im Norden: durch den Moosgraben bzw. den Wirtschaftsweg entlang des Moosgraben
-        im Westen: durch die Ostgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 545, 572 bzw. 572/2 und 578/1
-        im Süden: durch die Atzinger Allee,  (Kreisstraße KR PAN 26)
-        im Osten: durch die West- und Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr.  176 Gemarkung Simbach, die Waldblickstraße und  eine gedachte Linie im Abstand von 20 m zum westlichen Einschleifungsast der B 12 bzw. der linienbestimmten Alternativtrasse der A 94

und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 395/12, 573, 574, 574/1, 574/4, 575, 575/1, 576, 576/1, 577, 577/1, 654, 656, 656/1, 656/2,660, 660/2, 660/3, 660/4, 660/6, 660/7,660/8,660/9,660/10, 660/11, 660/12, 660/13, 660/14, 660/15, 660/16, 660/17,  663, 663/3, 663/5, 663/6, 663/7 und 663/8, 664/3, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 395/2, 557, 558, 658, 660/5, 662/5, 663/2, 663/4, 664, 664/2,  und 665 Gem. Kirchdorf a.Inn. Mit der Ausarbeitung des Änderungsdeckblattes Nr. 1 wird das Ingenieurbüro Desch, Kirchham, beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren gem.  § 3 Abs. 2 BauGB  (öffentliche Auslegung und § 4 Abs.1 (BauGB) (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) des Baugesetzbuchs (BauGB) auf Grundlage des Entwur fs vom 23.011.2015 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.03.2016 11:47 Uhr