Bv Hauptstraße 29a Neubau von drei Reihenhäusern mit Garage auf dem Grundstück Fl Nr. 145/23 Gehmarkung Kirchdorf a.Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.10.2015 ö 4

Sachverhalt

Ab 17.00 Uhr sind Gemeinderätin Strohhammer, J. und Gemeinderat Langner nicht mehr anwesend.

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Dobl „Heuwieserweg“ entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
-        Überschreitung der Baugrenze um ca. 5, 0 m mit Wohnhäusern;
-        Garagen vollständig außerhalb der Baugrenzen;
-        Wandhöhe traufseitig 6,70 m statt 5,75 m
-        Stellplätze:  je Grundstück sind mindestens 2 Stellplätze je Wohneinheit auf privaten Grund vorzusehen; bei Mehrfamilienhäusern ist mindestens 1 Stellplätz je Wohneinheit nachzuweisen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid vorbehaltlich der Zustimmung durch die Baunachbarn Fl.Nr. 118/46, 118/14 und 118/47 zu.
Empfehlung:
Dem Bauherrn wird empfohlen, mindestens 1,5 Stellplätze je Wohneinheit vorzusehen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.03.2016 11:43 Uhr