BV Hauptstraße / Lindenweg; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines EFH mit Carport in Machendorf Grundstück Fl.Nr. 478 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben ist baurechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich / Gebiet ohne Bebauungsplan) einzustufen. Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Eine Grundstücksteilfläche ist in der geplanten VO zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiet
es Palmbach, Hitzenauer Bach enthalten. Dies ist im Falle einer Baugenehmigung zur berücksichtigen. Durch das Grundstück verläuft eine Hauptwasserleitung die nicht überbaut werden darf / kann.
Das Grundstück könnte an die bestehenden zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden, hierzu wäre mit dem Bauherrn eine entsprechende Sondervereinbarung abzuschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage zu. Der Anschluss an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen ist über eine Sondervereinbarung zu regeln. Die Hauptwasserleitung ist dinglich zu sichern. Im Falle einer Baugenehmigung ist auf die Möglichkeit, dass eine Grundstücksteilfläche in der geplanten VO zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes Palmbach, Hitzenauer Bach enthalten ist, hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 18.04.2016 12:07 Uhr