BV Hauptstraße / Lindenweg; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines EFH mit Carport in Machendorf Grundstück Fl.Nr. 478 Gmkg. Kirchdorf a.Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 4.2

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich / Gebiet ohne Bebauungsplan) einzustufen. Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Eine Grundstücksteilfläche ist in der geplanten VO zur  Festsetzung eines Überschwemmungsgebiet es Palmbach, Hitzenauer Bach  enthalten. Dies ist im Falle einer Baugenehmigung zur berücksichtigen. Durch das Grundstück verläuft eine Hauptwasserleitung die nicht überbaut werden darf / kann.
Das Grundstück könnte an die bestehenden zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden,  hierzu wäre mit dem Bauherrn eine entsprechende Sondervereinbarung abzuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage zu. Der Anschluss an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen ist über eine Sondervereinbarung zu regeln. Die Hauptwasserleitung ist dinglich zu sichern. Im Falle einer Baugenehmigung ist auf die Möglichkeit, dass eine Grundstücksteilfläche in der geplanten VO zur  Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes Palmbach, Hitzenauer Bach  enthalten ist, hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 18.04.2016 12:07 Uhr