Vergabe Gaskonzessionsvertrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der gegenwärtige Gaskonzessionsvertrag vom 12.03.1997 zwischen der Gemeinde Kirchdorf a. Inn und der Energie Südbayern läuft zum 11.03.2017 aus.
Nach § 46 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) ist spätestens zwei Jahre vor dem Auslaufen des Vertrages das Vertragsende im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn hat das Vertragsende am 20.02.2015 im Bundesanzeiger, mit dem Hinweis, dass Interessenten innerhalb von drei Monaten ihre Bewerbung abgeben können, veröffentlicht. Auf diese Bekanntgabe hat sich innerhalb der gesetzten Frist nur die Energie Südbayern beworben.
Der neu abzuschließende Konzessionsvertrag entspricht dem Musterkonzessionsvertrag – Gas 2015 - des Bayerischen Gemeindetages, des Bayerischen Städtetages und dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Die Höhe der Konzessionsabgaben entspricht den Vorgaben der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung-KAV) vom 09.01.1992 zuletzt geändert am 1.11.2006.
Beschluss
Der Gemeinderat kenn
t den Konzessionsvertrag vom 25.01.2016 und beschließt diesen mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.09.2016 10:16 Uhr