Finanzplanung 2017-2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eine auf die stetige Aufgabenerfüllung (vgl. Art. 61 Abs. 1 GO) ausgerichtete Haushaltswirtschaft erfordert eine dem Einjahreshaushalt ergänzende weitere Planung, um die mittelfristigen Auswirkungen der mit dem Jahreshaushalt verbundenen Entscheidungen und die für künftige Jahre beabsichtigten Maßnahmen deutlich zu machen. Da nur so beurteilt werden kann, ob vorgesehene Investitionen oder sonstige ausgabenwirksame Maßnahmen auch in die Zukunft mit der Leistungsfähigkeit der Gemeinden in Einklang zu bringen sind, hat die Gemeinde nach Art. 70 Abs. 1 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.
Die Finanzplanung soll in erster Linie eine dauerhafte Ordnung der Finanzen der Gemeinden
sichern und die Ausgeglichenheit des Haushalts gewährleisten.
Über den Finanzplan, der kein Bestandteil, sondern nur Anlage zum Haushaltsplan ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K) ist gesondert zu beschließen, da in ihm Projekte für die Zukunft enthalten sind, die mit dem Haushaltsplan 2016 nicht direkt verbunden sind.
Die Kämmerin Frau Pfanzelt stellt dem Gemeinderat die Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2019 vor.
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Finanzplanung 2017 bis 2019
und genehmigt diese.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 27.04.2016 08:13 Uhr