Antrag auf Vorbescheid –BV Neubau eines Wohnhauses mit Grenzgarage , Grundstück Fl.Nr. 118/45, Gemarkung Kirchdorf a. Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderat Hitzenauer ist persönlich beteiligt und nimmt deshalb weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Mit Antrag vom 05.09.2016, eingegangen bei der Gemeinde Kirchdorf a. Inn am 07.09.2016 stellen Herr Manfred und Frau Alexandra Skrabl folgenden Vorbescheidsantrag: „ Bestehendes Garagengebäude wird abgebrochen, Neubau eines Wohnhauses mit Grenzgarage auf der Westseite, Überschreitung der Baugrenzen auf der Südseite um 5,00 m.“
Das Grundstück Fl. Nr. 118/45 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Dobl (Heuwiesenweg).
Das bestehende Garagengebäude soll abgebrochen und durch den Neubau eines Wohnhauses ersetzt werden. Die Garage soll nicht wie im Bebauungsplan festgelegt, sondern an der westlichen Grundstücksgrenze als Grenzgarage errichtet werden.
Die geplante Garage weicht somit von den planlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.
Bei Neubau des Wohnhauses soll die südliche Baugrenze um 5,00 m überschritten werden, sodass hierzu eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig ist.
Das geplante Wohnhaus weicht außerdem von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung ab. Hierzu ist in den textlichen Festsetzungen unter Ziffer 1.1.2 Stellung der baulichen Anlagen folgendes vermerkt: „ die im Plan eingetragene Firstrichtung ist als Vorschlag anzusehen, abweichende Firstrichtung ist im Abstimmung mit der Gemeinde möglich.“
Die Nachbarn wurden beteiligt und haben bis auf ein Nachbar den Antrag auf Vorbescheid unterschrieben.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen.
Es werden ebenfalls die Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der südlichen Baugrenze um 5,00 m und de
r Errichtung der Garage an der westlichen Grundstücksgrenze erteilt. Außerdem wird der abweichenden Firstrichtung des geplanten Wohnhauses zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.10.2016 08:19 Uhr