Notentlastung Sickermulden Oberjulbachring - Befreiung von Verboten der WasserschutzgebietsVO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt eine Anfrage des Landratsamtes Abt. Wasserrecht vor, wonach die Gemeinde Kirchdorf am Inn als Trägerin der Wasserversorgung gebeten wird, zu der geplanten Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung Stellung zu nehmen.
„Die Gemeinde Julbach beabsichtigt am Oberjulbachring Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchzuführen. Unter anderem ist die Notentlastung der best. Sickermulden geplant. Die Maßnahmen werden in den Wasserschutzgebieten der Gemeinden Julbach und Kirchdorf a.Inn durchgeführt. Das WWA Deggendorf hat zu der geplanten Maßnahme mitgeteilt, dass nur ein geringer Bodeneingriff innerhalb
oberflächennaher Bodenschichten erfolgt und somit einer Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung aus wasserwirtschaftlicher Sicht ohne besondere Inhalts- und Nebenbestimmungen zugestimmt wird.
Das Landeratsamt Rottal-Inn beabsichtigt deshalb, die beantragte Befreiung von den Verboten der Schutzgebiets-VO zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der beabsichtigten Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung. Da aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Hinderungsgründe für eine Befreiung bestehen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6
Datenstand vom 06.04.2017 18:14 Uhr