Wohnblock Hauptstraße - Fördermöglichkeit des kommunalen Wohnraumförderprogramms und weitere Alternativen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den gemeindlichen Wohnblock in der Hauptstraße werden derzeit nachfolgende Nutzungsalternativen gesehen.
- Sanierung im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms
Am 26. Januar 2017 hat ein Gespräch mit der Leitenden Baudirektorin, Fr. Reuschl, von der Regierung von Niederbayern zu den Modalitäten des Komm. Wohnraumförderprogramms stattgefunden.
Grundlagen:
- Die Modernisierung bestehenden Mietwohnraums ist nach derzeitigem Stand bis Ende 2019 förderfähig.
- Förderung grundsätzlich 30 % Zuschuss, 60 % zinsverbilligtes Darlehen, 10 % Eigenanteil.
- Bagatellgrenze 25.000 €, Mietwohnungen müssen allg. üblichen Wohnstandards entsprechen.
- Im Falle Wohnblock: Sowohl Komplettsanierung (kein Wohnungsausbau) als auch eine Erweiterung z.B. durch Dachgeschossausbau wäre förderfähig.
Im Falle einer positiven Grundsatzentscheidung für das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm wäre im nächsten Schritt ein Architekturbüro mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung der Maßnahmen zu beauftragen.
- Verkauf
Am Rande eines Gesprächs mit Hr. Meier von der VR-Bank hat dieser mitgeteilt, dass die Immobiliennachfrage nach entsprechenden Objekten derzeit äußerst gut sei.
Im Rahmen eines Bieterverfahrens hält Hr. Meier einen Verkaufspreis im jetzigen Zustand in Höhe von 200.000 € bis 250.000 € für realistisch.
- Weiternutzung nach „kleiner“ Sanierung
Als kostengünstige Alternative könnte angedacht werden, die derzeit leerstehende Wohnung durch Reparaturen (Malerarbeiten, neue Böden, etc.) wieder „vermietbar“ zu machen.
Gerade mit Blick auf die Nachfrage nach der ausgeschriebenen gemeindlichen Wohnung im Gasthaus Wirt´s Kathi sollte ein dauerhafter Leerstand – falls keine große Maßnahme kommt oder ein Verkauf angestrebt wird – vermieden werden.
Dabei müsste mittelfristig jedoch auch über den äußerlichen Zustand des Gebäudes beraten werden (Stichwort Anstrich und Außenanlagen).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat hinsichtlich der weiteren Nutzung des gemeindlichen Wohnblocks in der Hauptstraße
Variante 1
eine Sanierung im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms anzustreben. Hierfür wäre in einem nächsten Schritt ein Architekturbüro mit Grundlagenermittlung und Vorplanung der Maßnahme zu beauftragen.
Variante 2
den Verkauf des Wohnblocks im Rahmen eines Bieterverfahrens zu prüfen.
Variante 3
die Wiedernutzbarmachung der derzeit leerstehenden Wohnung. Die Verwaltung sollte diesbezüglich darstellen, in welchem Kostenrahmen eine „kleine“ Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden soll.
Darüber hinaus ist eine Entscheidung über äußerlichen Maßnahmen am Gebäude (Außenanstrich, Außenanlagen) zu diskutieren.
Variante 4
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat von jeglichen Sanierungsmaßnahmen am Wohnblock Abstand zu nehmen, die Fördermöglichkeiten für einen Neubau zu prüfen und den Wohnblock als Vorbehaltsfläche für die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes (Abriss) vorzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 04.07.2017 11:49 Uhr