BV Eschenweg 2, Tekturplan zum Antrag auf Baugenehmigung zur Geländeaufschüttung, Errichtung eines Pools und eines Gartentores auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/49 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der ursprüngliche Bauantrag wurde vom Gemeinderat am 14.01.2013 an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen.
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III widerspricht den Festsetzungen:
Geländeaufschüttungen sind bis zu einer Höhe von max. 0,50 m zulässig. Im Südlichen Bereich ist eine Aufschüttung von 0,90 m auf der Ostseite von 0,42 m bis zu 1,0 m beantragt. Das geplante Schwimmbecken liegt außerhalb der Baulinie.
Hinweis:
Im Bebauungsplan sind keine Beschränkungen hinsichtlich der seitlichen Grundstücksgrenzen getroffen. Somit sind Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,0 m verfahrensfrei. Das straßenseitig geplante Gartentor hat eine Höhe von 1,50 m.
Die Zustimmung der östlich angrenzenden Baunachbarn Fl.Nr. 517/48 wurde zum ursprünglichen Bauantrag nicht erteilt. Der Bauherr hat die Gemeindeverwaltung mit der Beteiligung des Baunachbarn beauftragt, Fristende war der 06. März 2017.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Beschluss vom 14.01.2013 unverändert zu übernehmen: „Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Lage des Swimmingpools außerhalb der Baugrenze, des 1,50 m hohen Gartentores und der Höhe der Aufschüttung unter der Voraussetzung, dass sich der Bauherr zur Abmilderung der Nachbarbeeinträchtigung verbindlich verpflichtet südlich der bestehenden Rundsäule (ca. 9,0 m bis zur südlichen Grundstücksgrenze) auf die Errichtung einer nach der BayBO bis zu 2,0 m Höhe verfahrensfreien Mauer zu verzichten und die bestehende Stützmauer weder durch ein Sichtschutzelement noch durch die Erhöhung der Mauer zu verändern. Zwischen Eschenweg und der Rundsäule kann ein Sichtschutzelement bis zur konstruktiven Gesamthöhe von 2,0 m gemessen von der tatsächlichen Geländehöhe des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 517/48 Gemarkung Kirchdorf a. Inn errichtet werden. Die Verzichtserklärung ist in schuldrechtlicher Form abzugeben und dem Genehmigungsbescheid beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 04.07.2017 11:49 Uhr