Schülerbeförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.06.2017 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch den BKPV wurde die bisherige Praxis bei der Abwicklung der Schülerbeförderung durch die Gemeinde sehr kritisch gesehen. Die Verwaltung wurde angehalten auf die Einhaltung der 2 bzw. 3 Km Grenze ein verstärktes Augenmerk zu haben. Durch die bestehenden technischen Möglichkeiten ist der Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung für jedes einzelne Anwesen und nicht z.B. Straßen- oder Ortsteilbezogen zu ermitteln. Die Verwaltung hat von beiden betroffenen Schulen entsprechende Schülerlisten angefordert und entsprechend geprüft. Alle Eltern erhalten in den nächsten Wochen ein Anschreiben aus dem ersichtlich ist ob im neuen Schuljahr ein Anspruch auf Schülerbeförderung durch die Gemeinde besteht. In den Fällen, in denen die notwendige Entfernung nicht erreicht wird, wird ein Antrag auf zusätzliche freiwillige Schülerbeförderung empfohlen. Grundsätzlich ist die Mitnahme von nicht anspruchsberechtigten Kindern nicht förderschädlich, solange dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen

Datenstand vom 08.08.2017 07:45 Uhr