Widmung der Kapelle am Dorfplatz in Ritzing zu einem weiteren Trauraum des Standesamtes Kirchdorf a.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach § 14 (2) Personenstandsgesetz (PStG) und Nr. 14.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV ) ist die Gemeinde Kirchdorf a.Inn als Organisationshoheit befugt, zu den Diensträumen der Standesbeamtin/des Standesbeamten auch Räumlichkeiten außerhalb des Amtsgebäudes zu bestimmen.
Voraussetzung ist u.a., dass die Nutzung des Raumes auf keinen besonderen Personenkreis beschränkt ist und generell genutzt werden kann. Durch die Gemeinde Kirchdorf a.Inn als Eigentümer ist dies sichergestellt. Die Nutzung als Trauraum wird entsprechend dem Anlass für eine Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft so gestaltet, dass eine Abgrenzung zu vorhandenen sakralen Motiven geschaffen wird. Sitzgelegenheit/Bestuhlung für das Brautpaar und Blumendekoration sind vorhanden. Es besteht auch hier die Möglichkeit wie in den bereits gewidmeten Räumen, dass die Beteiligten eigene Dekoration (Blumengesteck, Kerze, Ringkissen) selbst mitbringen.
Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten der gewidmeten Räumlichkeit trägt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn. Es kann jedoch für diesen besonderen Trauraum ein sogenannter „darüber hinausgehender Verwaltungsaufwand“ abgerechnet werden. Grundlage ist das Kostengesetz i.V. mit dem Kostenverzeichnis (Rahmengebühr 20 bis 250 Euro).
Eine Trauung ist für ein Paar und mit seinem engsten gewählten Personenkreis eine sehr persönliche und emotionsbezogene Angelegenheit und soll in ganz besonderer Erinnerung bleiben. Der Zugang über den Dorfplatz und die historische Kapelle bilden zusammen ein besonderes Ambiente ( und würde der Gemeinde Kirchdorf a.Inn auch an Image zugutekommen).
Eine Widmung kann auch befristet erfolgen.
Beschluss
Die Kapelle am Dorfplatz in Ritzing wird als Raum zur Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften gewidmet. Die bisher gewidmeten Räumlichkeiten bleiben bestehen. Die Widmung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der unteren Aufsichtsbehörde .
Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten der gewidmeten Räumlichkeiten trägt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn. Von einer Berechnung des sogenannten „ darüber hinausgehenden Verwaltungsaufwandes“ wird / wird nicht Gebrauch gemacht.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Datenstand vom 30.11.2017 09:51 Uhr