Schöffenwahl - Vorschlagsliste
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Derzeit liegen 8 Bewerbungen für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste vor. Die Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für das Schöffenamt.
Nach Mitteilung durch den Präsidenten des Landgerichts Landshut vom 25.1.2018 muss die Gemeinde Kirchdorf a. Inn 3 Personen vorschlagen.
Nach Punkt 7.2 der Schöffenbekanntmachung ist für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung des Gemeinderats bleiben unberührt. Eine Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip, namentlich im Losverfahren, ist unzulässig. Für die Wahl ist § 28 der Geschäftsordnung anzuwenden.
Die Bewerberliste kann über das Ratsinformationssystem abgerufen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung für die aufgrund der vorausgegangenen Wahl aufgestellte Vorschlagsliste (Bewerber: Kaiser, Reitmajer, Gschöderer).
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 07.05.2018 09:42 Uhr