Bürgerentscheide zur Trägerschaft Seniorenheim St. Josef - Festlegung der Stichfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 5

Sachverhalt

Gem. § 7 Abs. 4 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS) ist für die Bürgerentscheide am 17. Februar 2019 eine Stichfrage erforderlich, da zwei Bürgerentscheide zur Abstimmung stehen, die ggf. in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden können. Über die Formulierung der Stichfrage hat der Gemeinderat zu entscheiden.

Die Verwaltung schlägt nachfolgende Stichfrage (vgl. Beschlussvorschlag) vor:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Stichfrage wie folgt zu formulieren:

Stichfrage:
Werden die bei den Bürgerentscheiden 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer nicht miteinander zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet:
Welche Entscheidung soll dann gelten?
Sie haben hier eine Stimme


                       Bürgerentscheid 1                                   Bürgerentscheid 2
                               (Ratsbegehren)                                                  (Bürgerbegehren)

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 28.01.2019 16:53 Uhr