BV Bergham 7a; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Satzung über die Errichtung von Grundstückseinfriedungen zur Errichtung einer Grundstückseinfriedung (Höhe ca. 1,35 m) auf dem Grundstück FlNr 1760/1 und 1760/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn Bergham;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben in Bergham liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Das Vorhaben widerspricht jedoch der gemeindlichen Satzung über die Errichtung von Grundstückseinfriedungen. Die Satzung regelt die Höhe von Grundstückseinfriedungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
§ 2 Höhe der Einfriedungen:
- Straßenseitig sind Grundstückseinfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,0 m zulässig.
- Im Einmündungsbereich von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen sind Einfriedungen und Hinterpflanzungen von Zäunen bis zu einer Höhe von max. 0,80 m zulässig.
In der Angelegenheit fand am 25.04.2019 ein Ortstermin mit den Bauherren und den beteiligten Grundstückseigentümern mit folgendem Ergebnis statt:
Der Antragsteller sichert zu, den Zaun so zu errichten, dass bei der Einfahrt vom gemeindlichen Weg in die Ortsverbindungsstraße von Bergham nach Gstetten das Sichtdreieck gewährleistet ist. Die Anordnung des Zauns wurde einvernehmlich abgesprochen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem oben angeführten Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Satzung über die Errichtung von Grundstückseinfriedungen zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 04.06.2019 19:04 Uhr