BV Offenheimer Str. 7; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 50/28 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf –Mitte, BA I, entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

Pkt. 3.1.1        Nur Einzelhäuser, geplant sind hier 4 Wohneinheiten.
Pkt. 3.2.        Überschreitung der Baugrenzen mit Wohnhaus 22 qm, Garage ca. 35 qm
Pkt. 2.2.        Grundflächenzahl um 37,5 qm überschritten

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid mit folgenden Auflagen zu:

  • Die Grenzbebauung mit der Garage wird vorbehaltlich der Zustimmung des nordwestlich angrenzenden Baunachbarn Fl. Nr. 50/15 Gmkg. Kirchdorf a. Inn erteilt.

  • Die geplanten Garagen und Stellplätze sind im Abstand von mindestens 1,0 m zur öffentlichen Straße zu errichten.

  • Die Baulinienüberschreitung im Nordosten mit dem Wohngebäude wird vorbehaltlich der  Nachbarunterschrift des Grundstückseigentümers Fl.Nr. 50/25 Gmkg. Kirchdorf a. Inn erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.07.2019 10:48 Uhr