Antrag Gemeinderat Feirer zum Thema Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Münchner Straße / Hauptstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Gemeinderat Feirer hat nachfolgenden Antrag gestellt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

hiermit beantrage ich, dass sich der Gemeinderat in der nächsten geplanten Sitzung, mit dem Thema Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Münchner Strasse/Hauptstrasse befasst.

Antrag

Der Gemeindrat der Gemeinde Kirchdorf am Inn beschliesst dass eine Änderung der Verkehrführung im Kreuzungsbereich Münchner Strasse/Hauptstrasse erfolgen soll.
Die südlich der Trasse PAN 26 (Münchner Strasse) gelegenen Auffahrtsrampen sind künftig jeweils nur noch einspurig befahrbar, d.h. die westliche Rampe dient der Abfahrt von der PAN 26 zur PAN 23 (Hauptstrasse), die östliche Rampe dient der Auffahrt von der PAN 23 zur PAN 26.
Die Unterführung der PAN 26 im Bereich der Hauptstrasse ist nur noch für den Rad- und Fussgängerverkehr zu nutzen.
Die Verwaltung wird beauftragt alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

Begründung:
Von Seiten der Polizei gab es einen Vorschlag den Bereich wie einen Kreisverkehr zu nutzen, was zur Folge hätte, dass der gesamte Verkehr der PAN 26 von West nach Ost über die Auffahrtsrampen laufen müsste. Dies ist den Anwohnern nicht zumutbar und dient nicht der Verbesserung der Verkehrssicherheit, im Gegenteil, das Gefahrenpotential steigt an.
Deshalb vorliegender Vorschlag zur Verbesserung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Wie auf dem Bild zum IST-Zustand zu sehen birgt die jetzige Verkehrsführung ein grosses Konfliktpotential. Speziell beim Zusammentreffen der Unterführung mit den Auffahrtsrampen treffen acht Fahrtrichtungen zusammen und mittendrin Radfahrer und Fussgänger.
Hier braucht es eine Änderung der Verkehrführung im Kreuzungsbereich Münchner Strasse/Hauptstrasse. Siehe dazu Bild SOLL-Zustand.
Die südlich der Trasse PAN 26 (Münchner Strasse) gelegenen Auffahrtsrampen sind künftig jeweils nur noch einspurig befahrbar, d.h. die westliche Rampe dient der Abfahrt von der PAN 26 zur PAN 23 (Hauptstrasse), die östliche Rampe dient der Auffahrt von der PAN 23 zur PAN 26.
Die Unterführung der PAN 26 im Bereich der Hauptstrasse ist nur noch für den Rad- und Fussgängerverkehr zu nutzen.
Dadurch werden folgende Verbesserungen erreicht:
# Auf der Hauptstrasse nördlich der PAN 26 durch Wegfall der Abfahrt zur Unterführung treffen statt bisher sechs nur noch zwei Fahrtrichtungen aufeinander
# Im Bereich westliche Auffahrtsrampe zur PAN 26 treffen durch die Einbahnregelung statt bisher sechst nur noch fünf Fahrtrichtungen aufeinander
# Im Bereich östliche Auffahrtsrampe zur PAN 26 treffen durch die Einbahnregelung ebenfalls statt bisher sechst nur noch fünf Fahrtrichtungen aufeinander
# Und die grösste Verbesserung im Bereich südlich der PAN 26 beim Aufeinandertreffen der Unterführung mit den beiden Auffahrtsrampen und der PAN 23. Hier treffen statt bisher acht Fahrtrichtungen nur noch vier Fahrtrichtungen aufeinander. Dies ist die grösste Chance für die Zukunft eine langfristig ausgelegte Verkehrsfürung für den Rad- und Fussgängerverkehr zu schaffen und damit die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer signifikant zu erhöhen.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.

Mit freundlichen Grüssen
 (Johann Feirer)


Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sollte am Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 1. Juli 2019 zur Einbahnregelung (durch die Unterführung) festgehalten werden.
Zum Antrag an sich:
Verbindlich kann durch den Antrag von Gemeinderat Feirer nur die Verkehrsführung in der Unterführung (Gemeindestraße) geregelt werden.
Für die Kreisstraßen PAN 23 und PAN 26 ist allein der Landkreis zuständig. Sollte der Antrag befürwortet werden, müsste alles Weitere mit dem Landratsamt Rottal-Inn – Tiefbauverwaltung – abgesprochen werden. Ob die Ausfahrtsradien an den Auffahrtsrampen für die vorgeschlagene Verkehrsführung geeignet sind, ob das Landratsamt für eine Änderung der Verkehrsführung aufgeschlossen wäre und welche Baukosten auf die Gemeinde zukommen würden, ist derzeit nicht abschätzbar und müsste wohl in einer Verkehrsschau mit dem Landratsamt geklärt werden.

Datenstand vom 18.09.2019 11:26 Uhr