BV Offenheimerstr. 7; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 50/28 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich mit dem Bauvorhaben in der Sitzung vom 29.04.2019 befasst und mit bestimmten Auflagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im nunmehr vorliegenden Bauantrag wurden die Anregungen berücksichtigt, bzw. die Planung entsprechend verändert.
Der nunmehr vorliegende Bauantrag umfasst die Errichtung eines Wohngebäudes mit 4 Wohneinheiten innerhalb der vorgegebenen Baugrenzen. Entlang der Offenheimerstraße sind insgesamt 6 Pkw-Stellplätze vorgesehen. Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf – Mitte, BA I, weicht wie folgt ab:
Pkt. 3.1.1 nur Einzelhäuser bzw. Doppelhäuser zulässig
Pkt. B Nr.8 das Seitenverhältnis des Hauptgebäudes muss 5 : 4 betragen.
Bis auf die Unterschrift des südöstlichen Grundstücksnachbarn (Flurnummer 50/29 der Gmkg. Kirchdorf a.Inn) liegen die Unterschriften der umliegenden Baunachbarn vor.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 21.11.2019 11:15 Uhr