BV Hopfenstr. 19; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Fertigteilgarage; Grundstück Fl.Nr. 1151/10 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.11.2019 ö 3.5

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Ritzinger Bach“. Die Fertiggarage (Maße LxBxH 6,0 m x 3,0 m x 2,4 m) soll außerhalb des überbaubaren Grundstücksbereiches (Baufenster) errichtet werden.

Das Gebäude soll sowohl zur öffentlichen Grünfläche als auch zur Hopfenstraße einen Mindestabstand von 1,0 m einhalten. Für evtl. notwendige Umbauten im Zufahrtsbereich ist der Verursacher (Bauherr) verantwortlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu, wenn ein Mindestabstand von 1,0 m zu den öffentlichen Flächen eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.12.2019 16:51 Uhr