BV Buchenweg 14; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 517/27 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.12.2019 ö 3.6

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III widerspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen:

  • die Stellfläche vor den bestehenden Garagen wird mit einem Carport überbaut.

Der Abstand des am weitesten vorspringenden Bauteils des Carports zur Fahrbahn Buchenweg muss mindestens einen Meter betragen.

Einer Befreiung vom Bebauungsplan kann nach § 31 Abs. 2 BauGB dann erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Unterschrift des westlichen Baunachbarn (Fl.Nr. 517/28) ist einzuholen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu, wenn ein Mindestabstand von 1,0 m zum Fahrbahnrand, gemessen vom am weitesten  vorspringenden Bauteil eingehalten wird und die Unterschrift des westlichen Baunachbarn Fl. Nr. (517//28) vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 23.01.2020 07:39 Uhr