BV Bergstr. 37; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Strohham, Grundstück Fl.Nr. 1128 Gmkg. Kirchdorf a.Inn; Antrag auf Aufstellung der Außenbereichssatzung "Strohham - Nord"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben ist baurechtlich als Außenbereich (§ 35 BauGB) einzustufen. Um das Bauvorhaben umsetzen zu können, wurde von Seiten des Kreisbauamtes empfohlen, eine sog. Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich zwischen Strohham und Berg aufzustellen. Demnach kann die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich , die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben) nicht entgegen gehalten werden kann, dass sie einer Darstellung des Flächennutzungsplanes über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Voraussetzung für den Erlass der Satzung ist, dass
- sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
- durch die Zulässigkeit von Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht begründet wird und
- keine Beeinträchtigung für die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b) genannten Schutzgüter (=Natura 2000 Gebiete) zu erwarten sind.“
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den Bereich „Strohham – Nord“ eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 28.01.2020 dargestellt und wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Hangkante bzw. die Bebauung des Anwesens Bergstr. 39
im Osten: durch die Bergstraße (Fl.Nr. 1028/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn)
im Süden: durch die bestehende Bebauung entlang der Bergstraße
im Westen: durch die Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 1121, 1120, und 1119 Gmkg. Kirchdorf a.Inn.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:
Flurnummer: 1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1126/1, 1127/1, 1127, 1128, 1129 und 1130.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren, die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 30.03.2020 11:28 Uhr