Sanierung Hauptstraße Machendorf - Hitzenau: BA I - Ortsbereich Hitzenau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Anlass:
Die Gemeinde beabsichtigt den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße „Hauptstraße“ von der Kreisstraße PAN 26 in Machendorf bis zum Ortsteil Hitzenau. Die Baumaßnahme soll bautechnisch und aus Kostengründen auf 3 Bauabschnitte aufgeteilt werden.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 14.7.2020 mit der Thematik befasst u.a. Themen beraten und empfiehlt folgende Vorgehensweise:

Zu klärende Punkte / Vorschlag der Verwaltung und des Bau- und Umweltausschusses:
  1. Erster Bauabschnitt Hitzenau
Der erste Bauabschnitt soll sich vom nördlichen Ende der Hauptstraße in Hitzenau (Kreuzung Waldstraße / Stadlecker Weg) bis zur Kreuzung Julbacher Straße / Innviertler Straße erstrecken. Dieser Abschnitt ist baulich in sehr schlechtem Zustand und sollte daher als erster Abschnitt erneuert werden. Die Länge des ersten Bauabschnitts beträgt ca. 620m.

  1. Erneuerung Hauptwasserleitung
Im Zuge der Baumaßnahme soll die marode Hauptwasserleitung erneuert werden. Ein Straßenneubau ohne Erneuerung der Wasserleitung macht keinen Sinn, da in diesem Bereich (alte AZ-Leitung) in letzter Zeit ständig Schäden aufgetreten sind.

  1. Gehweg zur Verbesserung der Fußgängersicherheit
Um die Sicherheit der Fußgänger signifikant zu verbessern, wird vorgeschlagen einen straßenbegleitenden Gehweg mit einer Mindestbreite von 1,50 Metern zu erstellen. Die Fahrbahn muss dazu auf bis zu 4,50 Meter verschmälert werden. An zwei Stellen sind Ausweichstellen für den LKW-Begegnungsverkehr geplant. Straße und Gehweg sind durch einen Einzeiler mit Tiefbord (+3cm) getrennt. Um die Trennung der Verkehrsarten sichtbarer zu machen sollen die Oberfläche von Straße und Gehweg mit unterschiedlichen Materialien befestigt werden (Fahrbahn – Asphalt, Gehweg – Betonpflaster).

  1. Kostenschätzung
Straßenbau erster Bauabschnitt
750.000 €
Sanierung Hauptwasserleitung
250.000 €
Nebenkosten 15 %
150.000 €
Gesamtkosten
1.150.000 €
Abz. Förderung (geschätzt)
350.000 €
Eigenanteil Gemeinde
800.000 €

  1. Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern
Gem. Art. 2 BayGVFG sind verkehrswichtige innerörtliche Straßen bzw. verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen förderfähig nach BayGVFG. Mit der Regierung von Niederbayern wurde bereits am 3. März 2020 ein Gespräch geführt. Die Regierung hat signalisiert, dass die Maßnahme vss. incl. Gehwegbau mit ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig sein könnte.

Für eine belastbare Förderzusage muss ein Förderantrag eingereicht werden. Um ggf. bereits für 2021 eine Förderzusage der Regierung erhalten zu können, muss ein Antrag bis spätestens 1.9.2020 eingereicht werden.

  1. Weiteres Vorgehen / Finanzierbarkeit der Maßnahme
Über alle größeren Investitionsprojekte für 2021 oder 2022 wird in Kenntnis der Haushaltslage entschieden werden müssen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Förderantrag auf o.a. Grundlage erstellt und eingereicht werden. Erst in Kenntnis einer Förderzusage der Regierung („ist die Maßnahme überhaupt förderfähig“) und der Entwicklung der Steuereinnahmen (zum Jahreswechsel 2020/2021) kann dann entschieden werden, ob der erste Bauabschnitt bereits im Jahr 2021 oder erst später umgesetzt werden kann.


Nach Prüfung der Förderfähigkeit durch die Reg. von Niederbayern soll auch eine Bürgerbeteiligung stattfinden.

Beschluss

Der Gemeinderat
  • nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  • beauftragt die Verwaltung für den ersten Bauabschnitt (BA I - Hitzenau Ortsbereich mit straßenbegleitendem Gehweg und Erneuerung der Hauptwasserleitung) bis 1.9.2020 einen Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern zu stellen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.09.2020 08:53 Uhr