Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf-Ost" und Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Um in Zukunft wieder Bauland zur Verfügung stellen zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurnummer 326, Gemarkung Kirchdorf a. Inn, erforderlich. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“.
Nachfolgend soll ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für ein allg. Wohngebiet (WA) gefasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes mit Deckblatt-Nr. 27 für den Bereich „Kirchdorf-Ost“.
Gleichzeitig wird der Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan „Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“ gefasst.

Das Gebiet „Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“ umfasst das Grundstück der Gemarkung Kirchdorf a.Inn, mit der Flurnummer 326 sowie Teilflächen des Grundstücks Fl.Nr. 341 (öffentlicher Feld-u. Waldweg).
Es wird wie folgt umgrenzt:
im Westen:        durch die bestehende Bebauung a. d. Adalbert-Stifter-Str. bzw. Erlenstraße,
Im Norden, Osten, und Süden:        durch landwirtschaftliche Flächen.
Es ist beabsichtigt, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 19.11.2020 14:42 Uhr