Satzung über die Errichtung von Grundstückseinfriedungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Satzung über die Errichtung von Grundstückseinfriedungen vom 01.07.2001 ist auf Grund der Laufzeit neu zu erlassen. Die Neufassung der Satzung entspricht im Wesentlichen der bisher gültigen Grundstückseinfriedungssatzung. 
Angepasst wurden lediglich § 2 Abs. 1 (Bezugspunkt wurde festgelegt), § 2 Abs. 3 (Begrenzung des Einsatzes von Stacheldraht) und § 3 (Unterhalt der Einfriedungen). 

Der Entwurf der Satzung und die bisherige Satzung sind im RIS eingestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Errichtung von Grundstückseinfriedungen in der vorgelegten Fassung incl. Änderung durch den Antrag zur Geschäftsordnung mit eine Gesamthöhe in § 2 Abs. 1 von 1,2 Meter. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 06.04.2022 08:50 Uhr