Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf-Ost" und Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Am Aufeld" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn hat in der Sitzung vom 19.10.2020 die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes mit Deckblatt-Nr. 27 für den Bereich „Kirchdorf-Ost“ beschlossen. 
Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan „Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“ gefasst. 

Das Gebiet „Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“ umfasst das Grundstück der Gemarkung Kirchdorf a.Inn mit der Flurnummer 326 sowie Teilflächen des Grundstücks Fl.Nr. 341 (öffentlicher Feld- u. Waldweg). 
Es wird wie folgt umgrenzt: 
im Westen:        durch die bestehende Bebauung a. d. Adalbert-Stifter-Str. bzw. Erlenstraße, 
Im Norden, Osten, und Süden:         durch landwirtschaftliche Flächen. 
Es ist beabsichtigt ein allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Planunterlage am 30.3.2022 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung. 

Ein Vorentwurf des Änderungsdeckblatt Nr. 27 zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 25.04.2022 sowie ein Bebauungsplanvorentwurf mit integrierter Grünordnung, Begründung und Umweltbericht „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“, in der Fassung vom 25.04.2022, wurde vom Architekturbüro Jocham + Kellhuber, Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH, Iggensbach, Altötting, vorgelegt.  

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Vorentwürfe des vom Architekturbüro Jocham + Kellhuber, Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH, Iggensbach, Altötting, gefertigten 
  • Änderungsdeckblatts Nr. 27 zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 25.04.2022 sowie 
  • den Bebauungsplanvorentwurf mit integrierter Grünordnung, Begründung und Umweltbericht „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“, in der Fassung vom 25.04.2022. 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) und § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) durch öffentliche Auslegung, durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.05.2022 11:59 Uhr