TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 15 - Anordnungswesen optimieren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Der BKPV empfiehlt, die sachliche und rechnerische Unterschrift bei Zahlungsanordnungen auf den Produzenten einer Rechnung zu verlagern. Bisher wurde jede Unterschrift sachliche und rechnerische Richtigkeit von der Kämmerei geleistet. Aus der Finanzdienstanweisung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn ergibt sich eine Anordnungsbefugnis der Kämmerei bis zu einer Wertgrenze von 1.000 EUR. Darüber hinaus ist der Bürgermeister anordnungsbefugt. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Anordnungswesen der Gemeinde Kirchdorf a.Inn wird im März 2022 optimiert und angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.05.2022 11:59 Uhr