BV Fichtenstr. 12; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hitzenau-Ost, BA III" zur Errichtung eines Gartengeräteschuppens (Maße ca. 5,5 x 2,5 m) auf dem Grundstück FlNr. 517/97 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 23.05.2022 | ö | 5.7 |
Sachverhalt
Das gem. Art. 57 der BayBO verfahrensfreie Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Eigentümer des östlichen Nachbargrundstücks Fl. Nr. 517/96 Gemarkung Kirchdorf a. Inn, hat die Bauvorlage unterzeichnet. Der südliche Nachbar ist die Gemeinde.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 26.07.2022 08:56 Uhr