Die Haushaltssatzung ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushalt 2022 und soll wie folgt beschlossen werden:
Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je 12.668.372 €
im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je 4.564.557 €
festgesetzt.
2. Der Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen 1.739.000 €
und in den Ausgaben auf 1.835.000 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen 48.800 €
und Ausgaben auf 32.000 €
festgesetzt.
§ 2
1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
2. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ werden nicht festgesetzt.
§ 3
1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 11.000.000 € festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 330 v.H.
b. für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.750.000 € festgesetzt (Art. 73 GO).
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.