TZ 1) bzw. Alt TZ 37) Auf die Rückforderung von Lohn- und Kirchensteuerbeträgen und Solidaritätszuschlägen wurde wiederholt unzulässig verzichtet
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2022 | ö | 4.1 |
Sachverhalt
Stellungnahme der Verwaltung:
Rückforderungen die im Zusammenhang mit Lohn – und Kirchensteuer entstehen werden künftig zurückgefordert. Auf die Nachforderung aus dem Jahr 2012 wird verzichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 26.09.2022 09:59 Uhr