TZ 1) bzw. Alt TZ 37) Auf die Rückforderung von Lohn- und Kirchensteuerbeträgen und Solidaritätszuschlägen wurde wiederholt unzulässig verzichtet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:
Rückforderungen die im Zusammenhang mit Lohn – und Kirchensteuer entstehen werden künftig zurückgefordert. Auf die Nachforderung aus dem Jahr 2012 wird verzichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.09.2022 09:59 Uhr