Vorberatung Innen statt Außen Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö 9

Sachverhalt

Bei Inanspruchnahme von Förderprogramm der Städtebauförderung sind erhöhte Fördersätze möglich, wenn die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss „Innen statt Außen“ gefasst hat. 
Derzeit kann die „Regelförderung“ von 60 % dann auf bis zu 80 % erhöht werden. 

Die Teilnahme am Programm Innen statt Außen hat aber verschiedene Einschränkungen und hohe Kosten für die Umsetzung zur Folge, über welche vorab beraten werden soll. Ein Beschluss könnte in etwa so aussehen (Mustervorschlag der Regierung von Niederbayern):

  • Potentialflächen: Die Gemeinde beschließt, ein digitales Leerstandskataster für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen mit Erfassung aller leerstehender Gebäude, aller unbebauten Grundstücke (mit Baurecht) und aller teilbebauten Grundstücke sowie aller im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, bisher aber noch nicht mit Bebauungsplan überplanten oder gar bebauten Flächen. 
  • Bauflächenbedarf: Die Gemeinde stellt die für die Planung des Flächenbedarfs relevanten statistischen Zahlen zusammen (tatsächliche und prognostizierte Einwohnerentwicklung, Altersstruktur, Anzahl der WE, Belegungsdichte der Wohnungen etc.) und ermittelt einen nachvollziehbaren Flächenbedarf. Die Flächenbedarfe werden mit den Potentialflächen abgeglichen und bewertet hinsichtlich eines zukünftigen Neubaubedarfs.
  • Die Gemeinde beschließt eine plausible Strategie zum Flächensparen und zum Vorrang der Innenentwicklung mit folgenden optionalen Komponenten:
o        regelmäßige Eigentümeransprache der Besitzer von Leerständen und unbebauten Grundstücken.
o        Grundsatzbeschluss, dass vor jeder neuen Ausweisung und vor der Planung neuer Nutzungen erst die vorhandenen Potentiale auf Eignung geprüft werden
o        Grundsatzbeschluss, bei unveränderten Rahmenbedingungen, keine Neubaugebiete mehr auszuweisen, ggf. auch keinen Einzelhandel am Ortsrand oder in GEs zuzulassen.
o        Beratungsangebot für Leerstandsbesitzer oder potentielle Interessenten
o        Förderangebote wie z.B. Fassadenprogramm, Geschäftsflächenprogramm, Modernisierungsprogramm (h.E für uns nicht passend).
o        Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Information, Arbeitskreise Innenentwicklung o.Ä.
o        ggf. weiteres
  • Die beschlossene Innenentwicklungsstrategie muss zeitnah im Nachgang zum Grundsatzbeschluss von der Gemeinde ausgearbeitet und umgesetzt werden. 

Die Vorberatung zum Grundsatzbeschluss „Innen statt Außen“ erfolgt heute im Bau- und Umweltausschuss und Anfang März im Haupt- und Finanzausschuss. 

Aufgrund der Empfehlungsbeschlüsse beider Ausschüsse soll eine Beschlussfassung im Gemeinderat vss. bis zur Sommerpause erfolgen. 

Der konkrete Beschluss soll bis dahin von der Verwaltung ausgearbeitet werden. Bestimmte Themen sind in unserem Fall (z.B. Fassadenprogramm, etc.) aber nicht einschlägig. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass für eine derart umfassende Erhebung wohl ein Fachbüro beauftragt werden muss. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für den Grundsatzbeschluss „Innen statt Außen“ aus. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 05.06.2024 07:51 Uhr