Bauvoranfrage Am Wirtsgarten 4; Errichtung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit 12 Appartemants in Kirchdorf a.Inn, Baugebiet Wirtswiese
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.08.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben (Bauweise (E) Erdgeschoß) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ umfasst die Errichtung von 12 Wohnungen für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/6 Gemarkung Kirchdorf a.Inn eine zweigeschossige Bau
weise mit ausgebautem Dachgeschoss und Tiefgaragenstellplätze für „betreutes“ Wohnen zulässig. Gemäß den Angaben des Betreibers werden diese Wohnungen von Personen gemietet, die aufgrund kognitiver Einschränkungen nichtmehr ohne ambulante Pflege auskommen.
Durch die die vorliegende Planung ergeben sich folgender Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
? Überschreitung der Baugrenze durch rechteckigen Baukörper statt L-Form
? Gebäudeproportionen: Seitenverhältnis Breite/ Länge 1 : 1, 33 statt 1 : 1,5
? Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ mit Terrasse) 0,52 statt 0,4; RZ ohne Terrasse 0,42 statt 0,4)
7 Stellplätze für das Gesamtvorhaben, laut Bebauungsplan wär 1 Stellplatz pro Wohnung nachzuweisen. Beim betreuten Wohnen ist ein Stellplatz nachzuweisen (Parzelle 22) (siehe Begründung BIO –Fuchs GmbH vom 03-08.2015 wonach sich „in der Regel nur Personen einmieten, die aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten nicht mehr in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen.) Die geplanten Stellplätze werden für den Pflegedienst, Angehörige und Besucher benötigt.“
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid unter der Bedingung, dass für jede Wohneinheit ein Stellplatz nachgewiesen wird, zu und erteilt die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 08.03.2016 11:40 Uhr