BV Machendorf Am Moosgraben 20; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf-Nord zur Errichtung eines Gartenhauses (Maße ca. 3,0x4,0 m) und eines Sichtschutzzaunes an der Simbacher Straße (Höhe 1,80)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 4.1

Sachverhalt

Die gem. Art. 57 der Bayer. Bauordnung verfahrensfreien Vorhaben widersprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf-Nord wonach, die Höhe aller Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen auf max. 1 Meter beschränkt ist. Höhere Einfriedungen sind nur in Form von Hecken zulässig.

Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenze im Abstand vom  0,5 zum Geh- und Radweg errichtet werden. Aufgrund des fehlenden Wohnhauskellers wird. Das Gartenhaus zur Lagerung von Geräten benötigt.  

Beschluss 1

Gartenhaus:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das verfahrensfreie Vorhaben (Gartenaus) zu, wenn ein Abstand zum Geh- und Radweg von 0,5 m eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Sichtschutzzaun:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Errichtung eines Sichtschutzzaunes (Höhe 1,80 m) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 08.03.2016 11:47 Uhr