Bestätigung Vergabebeschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss vom 27.11.2014
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 27.11.2014 die Abbrucharbeiten an der „Alten Schule“ mit einer Gesamtsumme von 22.586,20 € vergeben. Zuständig für die Vergabeentscheidung wäre der Gemeinderat gewesen, weil nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Bewirtschaftung von Haushaltsmit
teln nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro obliegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes hat den gesamten Vorgang auf Anfrage von Gemeinderat Eichinger geprüft und sieht grundsätzlich in der Vergabeentscheidung keinen haushaltsrechtlichen oder vergaberechtlichen Verstoß (s. Stellungnahme vom 10.03.2015, Az.: 21-27-15/01) Zu beanstanden war lediglich die Höhe der Vergabe des Haupt- und Finanzausschuss, die durch eine nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat vollständig geheilt werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Vergabeentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.11.2014 und stimmt dieser nachträglich zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 08.03.2016 11:47 Uhr