Mitbenutzung von Schulbussen durch Dritte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Kirchdorf erhielt am 24.09.2015 von zwei Erziehungsberechtigten ein Schreiben, in dem die Mitnahme von nichtbeförderungsberechtigten Schülern in den Schulbussen beantragt wurde. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.10.2015 den Sachverhalt erörtert, jedoch keinen Beschluss gefasst.
Erster Bürgermeister Springer erklärte, dass sich die Verwaltung bei den zuständigen Stellen im Landratsamt Rottal-Inn, bei der Regierung von Niederbayern usw. erkundigen wird.
Das Ergebnis sollte dem Haupt- und Finanzausschuss mitgeteilt werden, damit dann über den Sachverhalt erneut beraten und beschlossen werden kann.
Da derzeit noch keine Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses terminiert ist und der Antrag der Eltern vom 24.09.2015 datiert, wurde dieser Sachverhalt in die Tagesordnung des Gemeinderates aufgenommen.

Um eine einheitliche Regelung zu schaffen bzw. beizubehalten, sollte der Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung treffen, ob die Mitbenutzung von Schulbussen durch Dritte erlaubt oder nicht erlaubt wird.

Zum Thema „ Zuweisungen nach Art. 10 a FAG zu den Kosten der Schülerbeförderung“ gibt es vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen Vollzugshinweise vom 03.04.2007.
Dort wird unter Ziffer 2.2 folgendes ausgeführt (auszugsweise):
… Eine Kürzung um rein fiktive Beförderungseinnahmen kann künftig unterbleiben, wenn durch die Mitbeförderung von nicht beförderungsberechtigten Schülern oder Kindergartenkindern tatsächlich keine Mehrkosten verursacht werden. ……………….
Bei Streckenänderungen, Neueinteilungen oder Neuvorgabe von Schulbuslinien sollte nachvollziehbar sein, welches Kosten ohne die Mitnahme von nichtanspruchsberechtigten Dritten entstehen würden.“

Das beauftragte Schulbusunternehmen setzt derzeit täglich zwei Omnibusse mit jeweils 49 Sitzplätzen ein, die von insgesamt 82 beförderungsberechtigten Schülern genutzt werden.
Die Erlaubnis für die Benutzung der Schulbusse durch nicht beförderungsberechtigte Schüler kann demnach nur für weitere 16 Schüler erteilt werden. Eine Erhöhung der Beförderungskapazität durch die Bereitstellung weiterer Busse ist jedoch nicht möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Mitbenutzung von Schulbussen von nichtbeförderungsberechtigten Dritten erlaubt wird, solange freie Sitzplätze in den Schulbussen vorhanden sind. 
Die Erlaubnis soll, nach entsprechendem Antrag von den Eltern der Schulkinder stets widerruflich erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 08.03.2016 11:47 Uhr