Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gem. Art 25 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Datenschutzgesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2015 ö 7

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2015 wurde die gemeinsame Datenschutzbeauftragte des Landkreiskreise Rottal-Inn abbestellt.

Am 19.11.2015 erhielt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn ein Schreiben vom Landratsamt Rottal-Inn, in dem mitgeteilt wird, dass es zum 01.01.2016 einen neuen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten geben wird.
Nach Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayDSG haben öffentliche Stellen einen ihrer Beschäftigten zum Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können mehrere öffentlichen Stellen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG). Die Bestellung erfolgt durch die Beschlussfassung des Gemeinderates.

Beschluss

Der Gemeinderat beste llt Herrn Regierungsoberinspektor Hans Ruderer gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG zum Datenschutzbeauftragten. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.03.2016 11:49 Uhr