Antrag Personalrat auf Bezuschussung von gesundheitsfördernden Maßnahmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 30.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 06.08.2015 wurde bereits über den Antrag des Personalrates beraten. Der Antrag wurde an den Personalrat zurückgegeben mit der Bitte um weitere Informationen. Durch den Personalrat wurden in der Zwischenzeit von vier Fitness-Studios Angebote eingeholt:
- Wellcome, Kirchdorf
Startgebühr einmalig 41,65 Euro, Vertragsdauer 12 Monate
Angebot 1 – Monatspauschale 14,88 Euro wenn für alle Mitarbeiter ein Vertrag geschlossen wird
Angebot 2 – Monatspauschale 34,51 Euro wenn nur für einzelne Personen ein Vertrag geschlossen wird
- Ventaja Fitness, Kirchdorf
Monatsbeitrag 39,90 Euro
- Checker Fitness, SImbach
Monatsbeitrag ermäßigt auf 39,90 Euro
- No Limit, Simbach
Monatsbeitrag 35,90 Euro
Der Personalrat begründet seinen Antrag mit der Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter und der möglichen Einsparung für den Arbeitgeber durch weniger Krankheitstage, höhere Motivation, Stärkung des Wir-Gefühls, Verbesserung des Betriebsklimas sowie eine deutlich geringere Fluktuation.
Wie und in welcher Höhe ein Zuschuss erfolgen soll, wird in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag des Personalrats vom 12.10.2015 ab, da hier lediglich die Bezuschussung von Fitnessstudiobeiträgen als gesundheitsfördernde Maßnahme angeführt wurde.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Datenstand vom 08.03.2016 11:48 Uhr