Gewährung zinsfreie Mitarbeiterdarlehen bei Hochwasserschäden 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mehrere Mitarbeiter der Gemeinde haben durch die Hochwasserereignisse im Juni/Juli 2016 größere Schäden an ihren Eigenheimen bzw. Hausrat erlitten. Ein erster Antrag auf Gewährung eines zinsfreien Gehaltsvorschusses wie er in der Vergangenheit durch die Gemeinde gewährt wurde, liegt bereits vor. Durch die von der Gemeinde erlassene Beihilferichtlinie für Arbeitnehmerdarlehen wäre eine Gewährung in diesen Fällen nicht möglich. Auf Grund der besonderen Situation schlägt die Verwaltung vor, bei nachgewiesenen Hochwasserschäden auf die Anwendung der Vorschussrichtlinie zu verzichten und den betroffenen Mitarbeitern einen zinsfreien Gehaltsvorschuss bis zur Höhe von 5000 Euro zu gewähren.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Gewährung von zinslosen Gehaltsvorschüssen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro bei nachgewiesenen Hochwasserschäden für Mitarbeiter grundsätzlich zu. Die Gehaltsvorschüsse sind in monatlichen Raten bis zu 150 Euro zurück zu bezahlen. Die Anträge können bis 31.12.2016 mit entsprechenden Nachweisen gestellt werden. Über die Gewährung im Einzelfall entscheidet der
Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 20.09.2016 10:16 Uhr