Haushaltssatzung 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 5.4

Sachverhalt

Entwurf Haushaltssatzung:

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Gemeinde Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) für das Haushaltsjahr
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Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn
folgende Haushaltssatzung:

§ 1

1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
im   Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je        9.341.500,00 €                                                                                
im   Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je        5.964.000,00 €        
festgesetzt.

2. Der Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird
im  Erfolgsplan
in den Erträgen        1.225.500,00 €
und in den Ausgaben auf        1.227.000,00 €

und im Vermögensplan
in den Einnahmen        50.000,00 €
und Ausgaben auf je        47.000,00 €        
festgesetzt.        
§ 2

1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
auf 1.300.000,00 € festgesetzt.

2. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“  werden auf  0,00 € festgesetzt.
§ 3

1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
   1. Grundsteuer
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                        330 v.H.                                            
   b) für die Grundstücke (B)                                                        330 v.H.                                                                                      
   2. Gewerbesteuer                                                                   350 v.H.                                                                                                       

§ 5

1. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf   1.000.000 €   festgesetzt (Art. 73 GO).

2. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf   350.000 €  festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am   01. Januar 2016   in Kraft.

Beschluss

Der Haushaltssatzung wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist zur Niederschrift zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.04.2016 08:13 Uhr