Anhörungsverfahren beim Planfeststellungsverfahren nach § 43 Satz 1 ENWG für den Neubau einer 380 -kV-Hochspannungsleitung vom Umspannwerk Simbach am Inn zur Landesgrenze St. Peter am Hart in Österreich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2016 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung erhielt am 16.08.2016 folgendes Schreiben von der Regierung von Niederbayern vom 09.08.2016:
„Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);

Planfeststellungsverfahren nach § 43 Satz 1 EnWG für den Neubau einer 380 kV Höchstspannungsleitung vom Umspannwerk Simbach am Inn zur Landesgrenze bei St. Peter am Hart in Österreich-
-Anhörungsverfahren-

Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Neubau einer 380 kV Leitung vom Umspannwerk Simbach am Inn (Landkreis Rottal-Inn, Niederbayern) zum Umspannwerk St. Peter am Hart (Oberösterreich) durch die Tenne T TSO GmbH (Vorhabenträgerin) wird die Planfeststellung nach § 43 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durchgeführt.
Die Regierung von Niederbayern ist nach § 1 Abs. 2 der Verordnung zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften zuständige Planfeststellungsbehörde.
Wir bitten Sie bis spätestens 26.09.2016 aus Ihrem Aufgabenbereich Stellung zu nehmen, ggf. unter Benennung konkreter Auflagen. Die Stellungnahmen bitten wir für die EDV-technische Erfassung zusätzlich möglichst auch als Word-Dokument an die Regierung von Niederbayern zu übermitteln.
Sollte bis zum genannten Termin Ihre Stellungnahme nicht vorliegen,  gehen wir davon aus, dass Sie gegen den Plan keine Bedenkenerheben. Auf Art. 73 Abs. 3 a BayVwVfG wird hingewiesen.

Hinweis für das Landratsamt Rottal- Inn als Kreisverwaltungsbehörde:
Wir bitten alle von der Kreisverwaltungsbehörde zu prüfenden staatlichen und kommunalen Belange in die Stellungnahme mit einzubeziehen (insbes. Naturschutz, Immissionsschutz, Abfallrecht, Bodenschutz / Altlasten, Baurecht, Denkmalschutz, Brand- und Katastrophenschutz, Wasserwirtschaft / Wasserrecht, Tiefbauverwaltung, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gesundheitsamt etc.)
Im Hinblick auf den nachfolgend durchzuführenden Erörterungstermin bitten wir die Planunterlagen bis zur Durchführung des Erörterungstermins zu behalten.
Mit freundlichen Grüßen“

Beschluss

Der Bau-und Umweltausschuss beschließt, dass seitens der Gemeinde Kirchdorf a. Inn keine Bedenken gegen den Plan erho ben werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.12.2016 09:15 Uhr