BV Kirchenweg 26; Errichtung einer Stein-/Granitmauer auf dem Grundstück FlNr. 45/29 Gemarkung Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.03.2017 ö 12

Sachverhalt

Das Vorhaben im Kirchenweg 26 entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf Nord BA I. Laut Bebauungsplan sind an der seitlichen Grundstücksgrenze nur Holzzäune ohne Sockel oder Drahtzäune erlaubt. Geplant ist jedoch eine Granitmauer an der seitlichen Grundstücksgrenze zur FlNr. 45/28 Gemarkung Kirchdorf a. Inn, mit einer Höhe von 80 bis 90 cm und einer Länge von 16 m. Das Einverständnis der Nachbargrundstückseigentümerin (FlNr. 45/28 Gemarkung Kirchdorf a. Inn) liegt vor.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Stein-/ Granitmauer.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.07.2017 11:49 Uhr